29. Oktober 2021
Nach zwei Jahren und diversen Verhandlungs- und Expert*innenrunden hat sich die ver.di-Verhandlungsdelegation, bestehend aus Marika Kavouras, Kathlen Eggerling, Antje Beyer, Sascha Moser, enttäuscht aus den Verhandlungen zum Tarifhonorar Designer/in verabschiedet. Zu konträr sind die Positionen von ver.di und rbb geblieben.
Anlass die Verhandlungen aufzunehmen, war die nach Ansicht von ver.di unzutreffende und zu niedrige Honorierung von Design-Tätigkeiten für das Social Media Lab. Der gültige Tarifvertrag, der Honorartarifvertrag Produktion / Technik und Betrieb, enthält die Position 8a für die „selbstständige Umsetzung von überwiegend festgelegten Designkriterien“ und die Position 8b für die „Entwicklung künstlerisch und technisch hochwertiger Formate, eigenschöpferische Tätigkeiten, aufwändige Animationen.“
Im Verhandlungsverlauf hatte sich ver.di auf das Konzept des rbb eingelassen, die Honorare und damit auch die Tätigkeiten stärker zu spezifizieren. Da der rbb sich hinsichtlich seiner Bewertung in keiner Weise bewegen wollte, haben wir das Angebot wieder von Tisch genommen und auch zukünftig wird es bei den beiden alten Positionen bleiben.
Ab November will der rbb diese nach wie vor umstrittene Vergütung auch im Crossmedialen Newscenter (CNC) einführen. Bisher bekommen die Designerinnen und Designer für den Animationsdienst von "Brandenburg Aktuell" und "Abendschau" den Tarif 8b, im CNC sollen für beide Dienste ca. 11 % weniger bezahlt werden. Ausgenommen werden alle Kolleginnen und Kollegen mit Bestandschutz, die auch weiterhin nach Tarif 8b bezahlt werden. Sieht so gleiches Geld für gleiche Arbeit aus? Oder wird hier nach Ort bezahlt und nicht nach Tätigkeit?
Und das Honorardumping geht weiter. Auch die freien Designer / Designerinnen, die für die neuen Vorabendformate „Schön und gut“ sowie „Studio 3 live aus Babelsberg“ tätig werden, sollen bei gleichbleibenden Tätigkeiten ebenfalls Honorarkürzungen von ca. 11 % hinnehmen.
Wie geht es nun weiter? Wir werden dieses „Ergebnis“ mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen besprechen und bewerten. Wer von abgesenkten Honoraren betroffen ist, kann sich an ver.di zur weiteren Prüfung wenden.