Stillstand in der dritten Runde

01.10.2019

In der dritten Runde der Tarifverhandlungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat sich nichts bewegt. Die Sender mauern weiter und lassen sich auch von starken Warnstreiks nicht beeindrucken.

 

  • rbb

    In der dritten Verhandlung beim rbb hat der Arbeitgeber am 27. November ein verändertes Angebot vorgelegt. Die zunächst geplanten Streichungen von Urlaubsgeld und Stufensteigerungen wurden zurückgenommen.

    In mehreren Anläufen wurde ein Angebot für Feste und Freie von

    • 2,2 % zum 1.10. 2019, 2,0 %zum 1.10. 2020, 2,0 % zum 1.10. 2021
    • Freie sollen eine Familiensonderzahlung von 80 Euro bekommen.
    • Azubis sollen 50 Euro mehr in jedem Jahr bekommen, dazu das Job-Ticket bezahlt.
    • Laufzeit von 36 Monaten.

    Nächster Verhandlungstermin ist der 6. Dezember 2019.

     

  • BR

    In der dritten Verhandlungsrunde beim Bayerischen Rundfunk am 27. September 2019 hat der Sender sein Angebot lediglich um 0,1 Prozent erhört. Der BR bietet nun für 2019 2,0 Prozent und für 2020 2,1 Prozent. Das ist noch immer weniger als andere ARD-Anstalten zuvor bereits angeboten hatten und vor allem weitaus weniger als der Durchschnitt der Tariferhöhungen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst der Länder. Dort wurden 3,2 Prozent pro Jahr vereinbart und die erste Erhöhung ist längst wirksam.

    Mit diesem Angebot würden die Einkommen der Beschäftigten des BR binnen zwei Jahren um weitere 2,3% hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückfallen. Das ist inakzeptabel, deshalb hat ver.di im BR dieses Angebot zurückgewiesen.

    Nächster Verhandlungstermin ist der 16. Oktober.

    Mehr Informationen zur dritten Verhandlungsrunde im Bayerischen Rundfunk im Tarifinfo:

     

  • NDR

    Offenbar unbeeindruckt von der großen Streikbereitschaft hat der NDR in der dritten Verhandlungsrunde am 20. Juni lediglich 0,2 Prozent mehr über 12 Monate angeboten. Darüber hinaus hat der Sender finanziell nicht wirksame Zusagen gemacht: Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen für die Laufzeit des Tarifvertrages (1.4.2019-31.3.2021), Entfristung, Flexitageregelung und ein weiterer Flexitag (6 insgesamt), Übernahmeregelung für Auszubildende, Umstellung auf monatliche Auszahlung des Familienzuschlages, Anhebung der Limitbeträge für freie Mitarbeiter*innen, weitere Aussetzung des besonderen Bestandsschutzes für ältere freie Mitarbeiter*innen, Anhebung des zusätzlichen Urlaubsanspruchs für freie Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung auf sechs Tage.

    Für ver.di im NDR kein tragfähiges Angebot, da es noch immer fast 4 Prozent unter dem Ergebnis im Öffentlichen Dienst (TdL) liegt.

    Nächster Verhandlungstermin ist der 13. August.

    Die Tarifinformation zum Download:

     

  • MDR

    Gegenüber der zweiten Verhandlungsrunde wartete die MDR-Geschäftsleitung am 21. Juni mit einem etwas verbesserten Angebot auf. Das betraf allerdings nicht den Gehalts- und Honorarzuwachs, der insgesamt vier Prozent bezogen auf eine Laufzeit von zwei Jahren betragen soll.

    Die Geschäftsleitung macht den Erhalt der bisherigen Beschäftigungsverhältnisse sowie -umfänge und die Erhöhung der Budgets für den Programmaufwand an den Standorten von der Akzeptanz der angebotenen insgesamt vier Prozent Gehalts- und Honorarerhöhung für zwei Jahre durch die Gewerkschaften abhängig.

    Das verbesserte Angebot betrifft:

    1. das Urlaubsgeld für die Festangestellten, das nach Vorstellung der Senderverantwortlichen um 50 € auf 750 € ansteigen könnte.

    Vorschlag der Gewerkschaften: Das Angebot ist noch nicht ausreichend. Neben einem höheren Steigerungsbetrag könnte die Dynamisierung des Urlaubsgelds in Abhängigkeit von den tarifierten Gehaltserhöhungen zu einem akzeptablen Ergebnis führen. Für die Freien wäre die Änderung der Bezugsgröße für die Berechnung der Urlaubsvergütung von derzeit 1/365 auf 1/220 der Vorjahresbezüge als Alternative zum geforderten Urlaubsgeld vorstellbar.

    2. eine Angebotsgarantie von 70 Prozent für langjährig beschäftigte Freie (mehr als 25 Jahre) mit programmgestaltenden Tätigkeiten.

    Vorschlag der Gewerkschaften: Die Angebotsgarantie muss für alle Freien mit programmgestaltenden Tätigkeiten gelten. Freie mit nicht programmgestaltenden Tätigkeiten haben einen Bestandsschutz von 85 Prozent.

    3. Zahlung eines Nachthonorars, bei dem zusätzlich zum üblicherweise gezahlten Schichthonorar 25 Prozent der Mindestvergütung für die Tätigkeit gewährt werden. Das aber nur, wenn das Schichthonorar nicht über 200 Euro liegt und mindestens vier Stunden im Zeitraum zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr gearbeitet wird.

    Vorschlag der Gewerkschaften: Die gesundheitliche Belastung von Nachtarbeit ist für alle Freien gleich. Deshalb muss das Nachthonorar zusätzlich zu jedem üblicherweise gezahlten Schichthonorar gewährt werden.

    4. Anhebung des monatlichen Kleidergeldes für Orchester- und Chormitglieder von 20,45 € auf 40,00 € mit Integration in das Gehalt.

    Bis zur nächsten Verhandlungsrunde will sich die Geschäftsleitung zur Dynamisierung der Effektivhonorare äußern. Die Gewerkschaften fordern die Aufhebung der Kostenstellenbezogenheit als Kriterium für ein standardisiertes Honorar. Damit würden auch die Honorare jener Freien erhöht, die be-sonders flexibel mehrere Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen ausüben.

    Zur Anhebung der Grenze für die soziale Schutzbedürftigkeit (derzeit 76.000 €) hat die Geschäftsleitung noch kein Angebot vorgelegt. Sie begründet ihre Entscheidung damit, dass ein höherer Betrag in den Gremien und in der Politik nicht darstellbar ist. Diese Position ist für die Gewerkschaften nicht akzeptabel, weil die Erhöhung der Mindest- und Effektivhonorare sowie der Erhalt der bisherigen Beschäftigungsumfänge logischerweise zur Anhebung dieser Grenze führen muss. Deshalb haben die Gewerkschaften vorgeschlagen, keine Grenze für die soziale Schutzbedürftigkeit mehr zu benennen. Stattdessen soll die Bemessungsgrenze für Zahlungsansprüche aus dem Tarifvertrag jeweils der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung entsprechen. Für alle anderen Forderungen der Gewerkschaften (siehe Tarifinfo 2 vom 14.05.2019) gab es überhaupt keine Angebote oder Vorschläge von der Geschäftsleitung.

    Nächster Verhandlungstermin ist der 07.08.2019.

    ver.di im MDR bittet um Meinungen zum Verhandlungsstand an senderverband-mdr@verdi.org

    Die Tarifinformation zum Download:

     

  • SWR

    In der dritten Verhandlungsrunde beim SWR am 18. Juni gab es kein neues Angebot seitens der Geschäftsleitung. Stattdessen wurde den Gewerkschaften nahegelegt, sich von ihrer Forderung und den Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst als Orientierungsrahmen zu verabschieden.

    ver.di im SWR macht jedoch deutlich:

    • Die Arbeitsproduktivität im SWR lässt einen guten Abschluss zu.
    • Die Tarifeinkommen im öffentlichen Dienst sind vergleichbar.
    • Die  Tarifsteigerungen in anderen Branchen sind vergleichbar denen des öffentlichen Dienstes.
    • Der SWR steht finanziell vergleichsweise gut da. Das ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verdanken.

    Nächster Verhandlungstermin ist der 3. Juli.

    Die Tarifinformation zum Download:

     

  • WDR

    Die dritte Verhandlungsrunde zwischen ver.di und dem WDR ist am 11. Juli ergebnislos beendet worden. Von der Arbeitgeberseite wurde kein verbessertes Angebot vorgelegt.

    „Wir sehen die Gefahr einer Abkopplung vom öffentlichen Dienst und müssen dieser Entwicklung entschieden entgegentreten“, unterstreicht Christof Büttner, Landesfachbereichsleiter Medien bei ver.di in NRW. „Die Streikenden haben diese Woche gezeigt, wie wichtig die Arbeit der Beschäftigten für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit für eine demokratische Gesellschaft ist. Da die Arbeitgeberseite dieses Signal noch nicht verstanden hat, können wir weitere Warnstreiks beim WDR nicht ausschließen.“

    Nächster Verhandlungstermin ist der 23. August.

     

  • SR

    Die dritte Runde der Tarifverhandlungen beim Saarländischen Rundfunk blieb am 18. September 2019 ergebnislos. Die Geschäftsleitung legte ein leicht verbessertes Angebot vor. Zentraler Punkt war eine Einkommenserhöhung um 1,9 Prozent zum 01.11.2019 und um weitere 2,0 Prozent zum 01.04.2020. Die Gewerkschaften lehnten das Angebot als bei weitem nicht einigungsfähig ab. Damit würden die Kolleginnen und Kollegen beim SR deutlich von der Tariferhöhung im öffentlichen Dienst abgekoppelt.

    Der ursprünglich für den 02. Oktober vorgesehene nächste Verhandlungstermin wurde einvernehmlich abgesagt. Die Tarifparteien wollen beim SR die Verhandlungsergebnisse in den großen Rundfunkanstalten abwarten und treffen sich deshalb erst am 20. November zur nächsten Verhandlungsrunde.

     

 

***Hinweis: Da zwar in allen Senden Tarifverhandlungen stattfinden, jedoch nicht zu den gleichen Zeiten, wird diese Übersicht laufend um weitere Sender ergänzt. Am weitesten fortgeschritten in den Tarifverhandlungen sind derzeit NDR und WDR sowie der SWR, in anderen Sendern startet die Tarifrunde erst noch. Die Übersichten mit Berichten zu den jeweiligen Tarifverhandlungsrunden in den Sendern gibt es hier: