12a-Freie beim BR

20.04.2016

2,3% Erhöhung der Effektivhonorare seit 01.04.2016

Seit dem 01.04.2016 gelten beim Bayerischen Rundfunk die neuen Honorarrahmen Fernsehen und Hörfunk für die sogenannten 12a-Freien.

Zum 01. April wurde die Beträge des Honorarrahmens sowie aller Effektivhonorare, soweit diese nach der Erhöhung nicht oberhalb des jeweiligen Höchstsatzes im Honorarrahmen liegen, um 2,3% erhöht.

Der neue Honorarrahmen Fernsehen als PDF zum Download:

 

 

 

Der neue Honorarrahmen Hörfunk als PDF zum Download: