Seit dem 01.04.2016 gelten beim Bayerischen Rundfunk die neuen Honorarrahmen Fernsehen und Hörfunk für die sogenannten 12a-Freien.
Zum 01. April wurde die Beträge des Honorarrahmens sowie aller Effektivhonorare, soweit diese nach der Erhöhung nicht oberhalb des jeweiligen Höchstsatzes im Honorarrahmen liegen, um 2,3% erhöht.
Der neue Honorarrahmen Fernsehen als PDF zum Download:
Der neue Honorarrahmen Hörfunk als PDF zum Download: