Erneut ohne Ergebnis

Bremedia: 4. Tarifrunde

09.06.2015

(9. Juni 2015) Nachdem vergangenen Freitag etwa 120 Kolleginnen und Kollegen mit einem Warnstreik für ihre Tarifforderungen eingetreten waren, gingen die Tarifverhandlungen gestern mit einem neuen Angebot der Arbeitgeber in die 4. Runde. Tatsächlich hat die Geschäftsleitung dank des Drucks seitens der Gewerkschaften ihr Angebot leicht erhöht.

 

Neues Angebot der Arbeitgeber

  • 6 Leermonate ohne Gehalterhöhung
  • Gehaltserhöhung in zwei Schritten von jeweils  1,5% (1,5% ab November 2015 und 1,5% ab November 2016)
  • Übernahme der sozialen Komponenten, welche die KollegInnen der RB Media bereits seit einem Jahr haben
  • Laufzeit des Tarifvertrags: 24 Monate

 

Das reicht uns nicht.

Denn kalkuliert man die 6 Leermonate mit ein, bedeutet dieses Angebot bezogen auf die 24-monatige Laufzeit des Tarifvertrags umgerechnet eine jährliche Gehaltserhöhung von lediglich 0,75%.

Alle Tarifabschlüsse anderer Branchen in diesem Jahr konnten aber vor dem Komma zumindest eine „2“ vorweisen. Das fordern die Gewerkschaften daher auch für den Tarifabschluss bei Bremedia.

Die Gewerkschaften haben in der Verhandlung ihr Angebot modifiziert:

 

Neues Angebot der Gewerkschaften

  • Einmalzahlung in Höhe von 350,- Euro als Ausgleich für die 6 Leermonate
  • Gehaltserhöhung von 2,5%
  • 1 zusätzlicher Urlaubstag ab 2016 (Erhöhung von 28 auf 29 Urlaubstage)
  • Nachteilsausgleich für Gewerkschaftsmitglieder
  • Übernahme der sozialen Komponenten der RB Media
  • Laufzeit des Tarifvertrags: 18 Monate

 

Mit der Verkürzung der Laufzeit geben die Gewerkschaften der Geschäftsleitung die Möglichkeit, bei der Verhandlung zum 2. Erhöhungsschritt statt einer Prognose eine realistische wirtschaftliche Entwicklung zu Grunde zu legen.

Die nächste Verhandlung wird am 26. Juni 2015 stattfinden.

 

Wichtig:

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Vor dem Warnstreik vergangenen Freitag hatten die Arbeitgeber versucht, durch die Erfassung der Streikenden in Listen vor Beginn des Streiks Druck auf die Kolleginnen und Kollegen auszuüben. Zur Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme gibt es ein Update in unserer Information zum Streikrecht bei Bremedia.

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