Tarifverhandlungen Beschäftigungssicherung beim rbb vereinbart

18.09.2021

18. September 2021

Am Freitag, 17. September, haben der rbb und die Gewerkschaften Tarifverhandlungen für eine Beschäftigungssicherung für arbeitnehmerähnliche Freie vereinbart. Der rbb hat die folgenden Eckpunkte benannt:

  • Beendigungsschutz: Arbeitnehmerähnliche, die seit „X“ Jahren ununterbrochen beim rbb beschäftigt sind, sollen bis zum Renteneintrittsalter nicht mehr beendet werden können. Nur die Beendigung aus wichtigem Grund bleibt weiter möglich. Die genaue Dauer des erforderlichen Beschäftigungszeitraums soll Gegenstand der Verhandlungen sein.
  • 80 Prozent Honorarsicherung: Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss jährlich mindestens Aufträge im Volumen von 80 Prozent eines Durchschnittsjahres bekommen. Der genaue Bemessungszeitraum muss noch definiert werden.
  • Ausgleichszahlung im ersten Quartal des folgenden Jahres: Erteilt der rbb in einem Jahr weniger Aufträge, ist eine Ausgleichszahlung fällig.

Es wurde vereinbart, zügig die Verhandlungen aufzunehmen, obwohl die Vorschläge des rbb deutlich hinter den Bedürfnissen der Freien zurückbleiben:

  • Entscheidend wird es sein, sich schnell auf eine angemessene Mindestbeschäftigungsdauer zu einigen. Andere Sender setzen für das „X“ Werte bis zu 25 Jahren an. Das kommt für uns überhaupt nicht in Frage, denn solche Fristen schließen fast alle Freien vom Beendigungsschutz aus. Der NPG-Bestandsschutz des rbb sieht drei Jahre vor. Die unbefristete Beschäftigungssicherung beim SWR greift ab sechs Jahren ununterbrochener Beschäftigung bei programmgestaltenden Freien und i.d.R. zwei Jahren bei nicht programmgestaltenden Freien.
  • Völlig unklar ist auch der Umgang mit Fehlzeiten z.B. aufgrund von Eltern- oder Pflegezeiten. Die bestehenden Regelungen zählen solche Lebensphasen nicht zur Beschäftigungszeit (anders als bei Angestellten). Wir können keine Regelung abschließen, die Eltern - de facto vor allem Mütter - weniger Schutz bietet. Auch Zwangspausen und Beschäftigungszeiten mit befristeten Arbeitsverträgen müssen berücksichtigt werden.
  • 80 Prozent Honorarsicherung ist völlig ungenügend und gerade für Geringverdiener keine „Sicherheit bis zur Rente“. Andere Sender verzichten auf Abschläge oder staffeln sie je nach Einkommenshöhe.
  • Eine lediglich jährliche Ausgleichszahlung ist im rbb seit langem üblich, hat sich aber nicht bewährt. Wenn Freie von Honorarausfällen betroffen sind, müssen sie den Ausgleich zeitnah bekommen.

 Neben der Beschäftigungssicherung haben wir uns auch zu den folgenden Themen ausgetauscht:

Keinerlei Annäherung hat es bei der künftigen Beschäftigung aller neuen NPG-Freien mit einer 60-Tages-Prognose gegeben. Diese Beschäftigungsform führt dazu, dass Freie in der Regel weder Schutz durch die Personalvertretung noch durch Tarifverträge bekommen und z.B. keine Unterstützung bei Krankheit oder Urlaubsentgelt erhalten. Die Gewerkschaften haben den rbb aufgefordert, diese zum September eingeführte Praxis sofort zu stoppen. Der rbb lehnt dies kategorisch ab.

Die vollständige Angleichung der Programm-Honorare auf das Niveau des Ziel-Honorarrahmens will der rbb zwar „schnellstmöglich“ umsetzen, einen konkreten Zeitplan konnten wir dazu aber nicht vereinbaren. Auch eine zeitnahe Angleichung der unterschiedlichen Honorare im CNC lehnt der rbb ab. Es besteht Einvernehmen, die Mitte 2022 beginnenden Gehalts- und Honorartarifverhandlungen so vorzubereiten, damit der nächste Angleichungsschritt zum Oktober 2022 erfolgen kann. Dazu werden wir alsbald Termine vereinbaren.

Ebenfalls soll es demnächst Gespräche über neue Rollen und Tätigkeiten sowohl in den Redaktionen (u.a. CNC) als auch in der Produktion geben. Nach einer Bestandsaufnahme könnte dies zur Tarifierung neuer Tätigkeiten führen.

Die Verhandlungsdelegation:

  • Kathlen Eggerling (ver.di)
  • Christoph Hölscher (DJV)
  • Marika Kavouras (ver.di)
  • Andrea Mavroidis (ver.di)
  • Christoph Reinhardt (DJV)