15.5.2018
Um Fragen der Überleitung der SWR-Freien aus dem bisherigen Honorierungssystem in die neue Honorarstruktur ging es bei der heutigen Runde der Tarifverhandlungen. Der Überleitungsvertrag ist der letzte der drei Tarifverträge, die zusammen die neue Honorarstruktur bilden. Er ist der letzte, der noch verhandelt werden muss, ehe die Tarifparteien über Annahme oder Ablehnung eines Tarifergebnisses entscheiden können.
Bereits ausverhandelt sind die Neufassung des Tarifvertrages für arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter des SWR (TV-A neu) und der Tarifvertrag in dem die neue Honorarsystematik beschrieben wird. Zusammen mit dem jetzt in der Verhandlung stehenden Überleitungstarifvertrag (TV-Ü) bilden sie das Regelwerk mit dem einerseits das System der bisherigen Stückhonorare durch ein System mit Tageshonoraren ersetzt werden soll - und das andererseits vielen SWR-Freien eine Beschäftigungs- und Einkommensgarantie auf Basis von 250 Arbeitstagen (Vollzeit) geben soll.
Im Mittelpunkt der Verhandlungen zur Überleitung stehen praktische Fragen. Dabei geht es vor allem darum, wie sichergestellt werden kann, dass die jetzigen SWR-Freien im neuen System mit dem richtigen Tageshonorar und dem richtigen Beschäftigungsgrad (Voll- oder Teilzeit) ankommen - und sich dort in ihrer Berufslaufbahn ähnlich entwickeln können wie fest angestellte SWR-Beschäftigte.
Die Gewerkschaften wollen deshalb in den nächsten Tagen und Wochen die von den Freien gestellten häufigsten Fragen zur neuen Honorarstruktur auf verschiedenen Wegen beantworten.