Habemus Tarifergebnisse

09.01.2020

09. Januar 2020

Dank der bislang größten Streikbewegung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurden in der Tarifrunde 2019/20 Abschlüsse erreicht, die sich sehen lassen können. Die Liste wird kontinuierlich fortgesetzt.

 

  • NDR

    "Streik wirkt: Entkoppelung vom Öffentlichen Dienst verhindert", konnte ver.di im NDR am 6. Dezember vermelden, nachdem der Senderverband das Angebot des NDR aus der siebten Verhandlungsrunde am 26. November angenommen hatte.

    Folgendes konnte damit im Kern erreicht werden:

    • Volumen des Öffentlichen Dienstes (einschl. freie Tage) wurde voll ausgeschöpft
    • Mehr Urlaub für Feste und Freie
    • Flexitage entfristet
    • ÖPNV-Zuschuss für Freie
    • Beschäftigungssicherheit durch Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und längere Rahmenvertragszeiten

    Der Durchbruch und die Rücknahme der Gegenforderungen des NDR konnten nur mit den Streiks erreicht werden, betonte ver.di im NDR, zuletzt mit dem zweitägigen Streik, zu dem ver.di aufgerufen hatte.

    Alle Details zum Tarifabschluss gibt es im Flugblatt von ver.di im NDR.

     

  • SWR

    Beim SWR hatte es bereits Anfang November ein einigungsfähiges und von den dortigen ver.di-Mitgliedern akzeptiertes Angebot gegeben. Dennoch hatte sich der Bundestarifausschuss öffentlich-rechtlicher Rundfunk von ver.di, der aus ehrenamtlichen Delegierten der ver.di-Senderverbände in den ARD-Anstalten, des ZDF und des Deutschlandradio besteht, darauf geeinigt, dieses Angebot aus Solidarität mit den anderen ARD-Sendern zunächst nicht anzunehmen und noch abzuwarten. Ziel war es, anderswo möglicherweise noch besseren Ergebnissen den Weg zu ebnen. Dieses Kalkül ist unter anderem beim NDR aufgegangen.

    Danach konnte dann auch beim SWR ein Eckpunktepapier vereinbart werden, dass unter anderem folgendes vorsieht:

    Festangestellte

    • Laufzeit: 33 Monate (01.04.2019 bis 31.12.2021), Sonderkündigungsrecht zum 31.03.2021
    • Lineare Erhöhungen:  2,5% zum 01.04.2019*, 2,0% zum 01.04.2020, 1,7% zum 01.04.2021 (*Die Vergütungstabelle wird zum 01.12.2019 um 2,5% erhöht)
    • Als Ausgleich für die Monate April bis November 2019 wird das Volumen in Form einer Einmalzahlung an die Beschäftigten ausgeschüttet:

    Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

    • Unbefristet Festangestellte und unbefristet arbeitnehmerähnliche Freie (Kreis A) bis Ende 2024: 1,0%

    Strukturelle Komponenten (zum 01.01.2020)

    Gegenwert von insgesamt 0,4%

    • Für unterhaltspflichtige geschiedene oder getrennt lebende Festangestellte Anspruch auf Familienzuschlag
    • Kein Verfall tariflicher Urlaub bei Langzeiterkrankten
    • Strukturelle Maßnahmen Vokalensemble (Erhöhung Grundvergütung 4,4% + ZWK 1,5%)
    • anteilige Finanzierung Jobticket Festangestellte und arbeitnehmerähnliche Freie mit einem Gesamtvolumen von 100.000 € / Jahr (für die Laufzeit des TV)
    • 5 Tage bezahlte Freistellung f. Pflege v. Angehörigen oder Erhöhung freier Tage bei Erkrankung naher Angehöriger auf 2 Tage gemäß MTV Ziff. 361.12 (außerdem wird die Beschränkung auf „im Haushalt der Arbeitnehmerin lebenden“ gestrichen)

    Arbeitnehmerähnliche freie MitarbeiterInnen Kreis A und B

    • Laufzeit: 33 Monate (01.04.2019 bis 31.12.2021), Sonderkündigungsrecht zum 31.03.2021
    • Lineare Erhöhungen:  2,5% zum 01.04.2019*, 2,0% zum 01.04.2020, 1,7% zum 01.04.2021 (*Das Honorarband wird zum 01.12.2019 um 2,5% erhöht)
    • Als Ausgleich für die Monate April bis November 2019 wird das Volumen in Form einer Einmalzahlung an die Beschäftigten ausgeschüttet

    Vereinbarungen für arbeitnehmerähnliche Freie Kreis A und B (treten zum 1.1.2020 in Kraft):

    • Honorarfortzahlung erstes disponiertes Wochenende
    • kein Verfall tariflicher Urlaub bei Langzeiterkrankten
    • anteilige Finanzierung Jobticket Festangestellte und arbeitnehmerähnliche Freie mit einem Gesamtvolumen von 100.000 € / Jahr (für die Laufzeit des TV)
    • 5 Tage bezahlte Freistellung f. Pflege v. Angehörigen oder 2 freie Tage bei Erkrankung naher Angehöriger

    Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

    • Unbefristet Festangestellte und unbefristet arbeitnehmerähnliche Freie (Kreis A) bis Ende 2024: 1,0%

    Beschäftigungspakt

    Der SWR verpflichtet sich, bis zum 31.12.2024 Personal (unbefristet Festangestellte, arbeitnehmerähnliche freie Beschäftigte im Kreis A) nur unter Nutzung der natürlichen Fluktuation, erforderlichenfalls auf der Basis von Regelungen zum vorgezogenen Ausscheiden, abzubauen. Auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen wird entsprechend im Rahmen dieses Zeitraums verzichtet.

     

  • MDR

    In der siebten Verhandlungsrunde am 27. November hat die Geschäftsleitung des MDR ihr bisheriges Angebot nachgebessert. Nach nochmals intensiven Verhandlungen zu den Details des Gehalts- und Honorarpaketes haben sich Gewerkschaften und Sender auf ein Eckpunktepapier für einen Tarifabschluss verständigt.

    Dieses sieht unter anderem vor:

    • Laufzeit Honorartarifvertrag und Vergütungstarifvertrag vom 01.04.2019 bis 31.12.2021

    Feste Mitarbeiter*innen

    • Anhebung der Vergütungssätze für Mitarbeiter*innen, Auszubildende und Volontär*innen ab 01.04.2019 um 2,3 %, ab 01.04.2020 um 2,2%, ab 01.04.2021 um 1,7%.
    • Die Nachzahlung für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.12.2019 erfolgt im Monat Dezember 2019.
    • Die Höhe des Urlaubsgeldes wird auf 750 € ab dem Jahr 2020 angehoben. Ziffer 5 des Vergütungsstrukturtarifvertrages wird angepasst.
    • Ab dem 01.04.2020 werden Zeitzuschläge an Sonn- und Feiertagen für die Vergütungsgruppen I - IV im unregelmäßigen und Schichtdienst eingeführt. Ziffer 8.7 des MTV wird angepasst. Mitarbeiter*innen, die im regelmäßigen Dienst und auf Weisung an Sonn- und Feiertagen tätig sind, haben ebenfalls Anspruch.
    • Ab 01.01.2020 werden für eine Pilotphase von 2 Jahren 5 Tage unbezahlte Arbeitsbefreiung pro Kalenderjahr gewährt, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Ziff. 9.4. MTV wird ergänzt.

    Freie Mitarbeiter*innen

    • Die Effektivhonorare der arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiter*innen werden entsprechend der neuen Kriterien (12 Beauftragungen in derselben Tätigkeitskennziffer in den letzten 12 Kalendermonaten im gesamten MDR) wie folgt erhöht: zum 01.04.2019 um 2,3 %, für den Zeitraum vom 01.04.2019 - 31.12.2019 in Form einer Einmalzahlung bezogen auf alle in diesem Zeitraum gezahlten Honorare (diese erfolgt mit dem Abrechnungsmonat Dezember 2019), für den Zeitraum vom 01.01.2020 - 31.03.2020 in Form einer Einmalzahlung bezogen auf alle in diesem Zeitraum gezahlten Honorare (diese erfolgt mit dem Abrechnungsmonat März 2020), zum 01.04.2020 um 2,2 %, zum 01.04.2021 um 1,7 %.
    • Anhebungen der Mindesthonorare wie folgt: ab 01.04.2020 um 4,5 %, ab 01.04.2021 um 1,7 %, für den Zeitraum vom 01.04.2019 - 31.03.2020 gelten die Vergütungstabellen des 6. Änderungstarifvertrages mit Stand vom 01.01.2018.
    • Die Obergrenze für die soziale Schutzbedürftigkeit gemäß Ziffer 3.3 des 12a TV wird für Ansprüche, die im Jahr 2021 auf Basis des Jahres 2020 geltend gemacht werden, auf 79.000 € angehoben.
    • Die Grenze zur vorübergehenden Überschreitung für Erwerbseinkünfte gemäß 3.4.1 b des 12a TV wird für Ansprüche, die im Jahr 2021 auf Basis des Jahres 2020 geltend gemacht werden, auf 85.000 € angehoben.
    • Die Bemessungsgrenze für Zahlungsansprüche gemäß Ziffer 3.5 des 12a TV wird ab dem Jahr 2020 auf 63.000 € angehoben.
    • Die Zahlung eines Nachthonorars in Höhe von 25% des Mindesthonorars bei Honoraren bis zu 250 € (8h) bei einer Beschäftigung von mindestens 2 Stunden zwischen 22 und 6 Uhr wird ab 01.04.2020 als neue Ziffer 10 in den 12 a TV aufgenommen. Das Nachthonorar wird auch freien Mitarbeiterinnen gezahlt, die bis 5 Uhr ihren Dienst angetreten haben. Der Betrag von 250 € wird ab dem 01.04.2020 entsprechend den tariflichen Steigerungen angepasst.
    • Ab dem 01.01.2021 wird eine Angebotsgarantie für überwiegend programmgestaltend tätige arbeitnehmerähnliche Mitarbeiterinnen wie folgt eingeführt: 80% bei über 25 Jahre wiederkehrender Tätigkeit, 70% bei über 20 Jahre wiederkehrender Tätigkeit.

     

  • rbb

    Beim RBB wurde nach der vierten Verhandlungsrunde am 6. Dezember sowie einigen Nachverhandlungen abgeschlossen. Nach der Zustimmung der Tarifkommission vom 16. Dezember konnte der Gehaltstarifvertrag (GTV) dann auch noch vor Weihnachten am 20. Dezember paraphiert werden.

    Er sieht unter anderem folgendes vor:

    • Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2019 in Kraft und kann erstmals zum 30. September 2022 gekündigt werden.

    Festangestellte

    • Die Brutto-Tabellenwerte der seit dem 1. Oktober 2018 geltenden Gehaltstabelle des rbb werden zum 1. Oktober 2019 linear um 2,3 % erhöht. Zum 1. Oktober 2020 sowie zum 1. Oktober 2021 erfolgt eine weitere lineare Erhöhung der Brutto-Tabellenwerte um 2 % bzw. 1,9 %. Die neuen Tabellenwerte der Gehälter ergeben sich aus den in der Anlage 1 beigefügten neuen Gehaltstabellen mit Stand 1. Oktober 2019, 1. Oktober 2020 bzw. 1. Oktober 2021.
    • Der Familienzuschlag von bisher 140 € brutto wird ebenfalls zum 1. Oktober 2019 um 2,3 % sowie zum 1. Oktober 2020 und 1. Oktober 2021 um weitere 2 % bzw. 1,9 % angehoben.
    • Ab 1. Januar 2020 ist im Tarifgebiet Berlin der 31. Oktober (Reformationstag) und im Tarifgebiet Brandenburg der 8. März (Internationaler Frauentag) ein freier Tag. Im Jahr 2020 ist anstelle des 8. März der 8. Mai 2020 ein freier Tag. Werden Mitarbeiter*innen an diesem freien Tag nach den Regelungen des rbb-Manteltarifvertrags zu einer Tätigkeit herangezogen, erhalten sie einen anderen freien Tag als Kompensation.
    • Der rbb zahlt zukünftig einen steuerfreien Zuschuss zum VBB-Firmenticket in Höhe von 30,- € monatlich.

    Freie Mitarbeiter*innen

    • Die tarifierten Mindesthonorare werden um 2,3 % zum 1. Januar 2020 sowie um 2 % zum 1. Juli 2020 und um 1,9 % zum 1. Oktober 2021 gesteigert. Die typischerweise gezahlten Honorare werden entsprechend linear erhöht, sofern sie nicht der Regelung der Ziffer 5 Satz 2 des Tarifvertrags zur Inkraftsetzung des Honorarrahmens Programm unterliegen. Die Mindesthonorare im Honorarrahmen Programm sowie die Mindesthonorare im Start- Honorarrahmen unterliegen gemäß Ziffer 1 bzw. Ziffer 4 des Tarifvertrags zur Inkraftsetzung des Honorarrahmens Programm den Steigerungen nach Ziffer 1 Satz 1 dieses Tarifvertrags. Voraussetzung für die Steigerung der Honorare ist die Unterzeichnung des Honorarrahmens Programm durch alle Tarifvertragsparteien.
    • Die Familiensonderzahlung nach Ziffer 11 des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen des rbb wird über das Jahr 2019 hinaus weitergezahlt. In diesem Sinne wird die Befristung in Ziffer 14 letzter Absatz ersatzlos gestrichen. Zudem wird die Familiensonderzahlung nach Ziffer 11 des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen und nach Ziffer 4.3 des Bestandschutztarifvertrags ab 1. Januar 2020 auf 80,- € erhöht. Zum 1. Juli 2020 sowie 1. Oktober 2021 wird die Familiensonderzahlung um 2 % bzw. 1,9 % angehoben.
    • Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 erhöht sich der Anspruch auf Urlaubsentgelt nach Ziffer 7 des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen des rbb um einen Tag auf 43 Kalendertage.
    • Der rbb zahlt den arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiter*innen zukünftig einen steuerfreien Zuschuss zum VBB-Firmenticket in Höhe von 30,- € monatlich.

     

  • Radio Bremen/Bremedia

    Nach über fünf Stunden Verhandlung konnte am 3. Dezember in der vierten Verhandlungsrunde auch bei Radio Bremen und Bremedia eine Einigung über das Volumen der Gehalts- und Honorarerhöhungen erreicht werden.

    Folgende Bestandteile wurden als Eckpunkte vereinbart:

    • Gesamtvolumen von 7,18%

    Darin können folgende Bestandteile enthalten sein:

    • Erhöhung der Gehälter und Honorare für Feste, Freie und Volos in drei Stufen um insgesamt 6,2%
    • Ein zusätzlicher Urlaubstag
    • Essensgeldzuschuss
    • Erhöhung der monatlichen Zahlungen an AZUBIs in drei Stufen um insgesamt 150 Euro
    • Statuserhalt für freie Mitarbeitende bei Langzeiterkrankung oder gelegentlicher Überschreitung der Einkommensgrenze lt. 12a Tarifvertrag

    Laufzeit: 33 Monate: (RB) 01.10.2019 - 30.06.2022; (BMP) 01.11.2019 – 30.07.2022

    Abwehren konnte ver.di in Radio Bremen die Forderungen der Arbeitgeberseite aus dem Manteltarifvertrag von Radio Bremen nach Einstellung der Jubiläumszahlungen und die Abschaffung der zusätzlichen Stufe in den Gehaltsgruppen 1 – 6.

    Nicht abwenden konnte der Senderverband die Reduzierung des Familienzuschlages von jetzt 27 Jahren auf 25 Jahren. Es wurde jedoch ein Bestandsschutz vereinbart, so dass diese Regelung nur für neu fest eingestellte Kolleg*innen gelten wird.

    Jetzt folgen separate Verhandlungen bei Radio Bremen und Bremedia über Einzelforderungen, wie z.B. die Verteilung der oben angeführten Bestandteile und/oder über eine neue Gehaltstabelle bei der Bremedia.

     

  • WDR

    Im WDR haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in der achten Verhandlungsrunde am 16. Dezember auf folgende Eckpunkte geeinigt:

    • Die Gehälter erhöhen sich rückwirkend ab 1.4.2019 jährlich um 2,25 Prozentpunkte.
    • Die Mindesthonorare steigen im nächsten Jahr um 4,5 Prozentpunkte und in 2021 um weitere 2,25 Prozent.
    • Die Festangestellten erhalten für 2019 eine Einmalzahlung von 900 Euro und im nächsten Jahr von 300 Euro.
    • Die Einmalzahlung für Freie verteilt sich auf drei Tranchen. Am 2.1.2020 sind es 900 Euro, im Juni 2020 600 Euro und am 1. April 2021 400 Euro.
    • Volontäre, Auszubildenden und Trainees bekommen Ende Dezember eine Einmalzahlung von 360 Euro und im Juni 2020 sind es 120 Euro. Zusätzlich bekommen Auszubildende jeweils ab 1. April monatlich 50 Euro mehr Ausbildungsvergütung.

    Als zusätzliche Komponente können die Arbeitnehmer des WDR fünf Tage selbstfinanzierten Zusatzurlaub nehmen. Der WDR beteiligt sich daran mit 30 Prozent.

    Der besondere Steigerungsbetrag bleibt für bereits Beschäftigte erhalten. Für künftige Arbeitnehmer/innen wird er ab dem 1. Januar 2020 jedoch wegfallen. Der Bestandsschutz gilt übrigens für alle, die bislang einen Arbeitsvertrag mit dem WDR hatten. Die Stufenspreizung von zwei auf drei Jahre konnte abgewendet werden.

    Alle Details zum Tarifabschluss im Tarifinfo:

     

  • DLR

    Beim Deutschlandradio einigten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber am 19. Dezember in der fünften Verhandlungsrunde nach langen und sehr schwierigen Verhandlungen auf Eckpunkte. Die endgültige Formulierung der Tarifverträge wird in der kommenden Verhandlungsrunde am 31.01.2020 erfolgen. Die Eckpunkte sehen unter anderem folgendes vor:

    Für festangestellte Mitarbeiter*innen

    • Lineare Steigerung der Gehälter um insgesamt 6,75% (2,25 % jeweils zum 1.4. der Jahre 2019-2021, für 2019 rückwirkend).
    • Einmalig doppeltes Urlaubsgeld in 2020 als tarifliche Sonderleistung.
    • Dauerhaft voller Familienzuschlag auch für alle Teilzeitbeschäftigte.
    • Bis zu fünf zusätzliche freie Tage bei entsprechendem Gehaltsverzicht. Deutschlandradio beteiligt sich pro in Anspruch genommenen Tag mit 1/5 des Gehaltsabzuges.

    Freie Mitarbeiter*innen / Honorarzeitverträge

    • Lineare Steigerung der tarifbefangenen und tatsächlich gezahlten Honorare inkl. Sonderhonorare um 4,5%, mindestens jedoch um 1€ zum 1.4.2020.
    • Weitere lineare Steigerung der o.g. Honorare um 2,25% zum 1.4.2021.
    • Pauschale Einmalzahlung als Ausgleich für entgangene Honorarerhöhungen im Wert von 2,25% des Honorarvolumens zum 1.4.2020. Voraussetzung: Urlaubsanspruch in 2019.
    • Pauschale, einmalige tarifliche Sonderzahlung im Wert von 2,0 % des Honorarvolumens zum 1.2.2021. Voraussetzung: Urlaubsanspruch in 2020.
    • Erhöhung der Zahlung bei Schwangerschaft von 75% auf 92% (§2 des TV über Zahlung bei Schwangerschaft). Der Gegenwert wird mit dem o.g. einmaligen Zahlung verrechnet.

    Die detaillierte Übersicht gibt es auf der Website von ver.di im Deutschlandradio.

     

  • hr

    Beim Hessischen Rundfunk wurde am 8. Januar in der vierten Verhandlungsrunde ein Tarifergebnis für die Festangestellten erzielt.

    Die Eckpunkte:

    • 2,6% Tariferhöhung ab dem 1.1.2020
    • 1,6% Tariferhöhung ab dem 1.10.2020
    • 2,0% Tariferhöhung am dem 1.10.2021
    •  Der Familienzuschlag wird auf 140 Euro erhöht (wird mit 0,1% bewertet).
    • Laufzeit 36 Monate bis zum 30.9.2022
    • Für die letzte Erhöhungsstufe gilt ein Sonderkündigungsrecht (davon ausgenommen sind 0,1%)
    • Es gibt zwei Gesundheitstage pro Jahr. (dh. zwei zusätzliche freie Tage)
    • Für die Leermonate wird eine Einmalzahlung in Höhe von 650 Euro bezahlt.
    • Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro im Januar 2021

    Am 27. Januar konnte dann ebenfalls in der vierten Verhandlungsrunde auch für die freien Mitarbeiter*innen ein Abschluss erreicht werden. Er liegt im gleichen Volumen wie der Tarifabschluss der Festangestellten. Das bedeutet:

    • Lineare Honorarerhöhungen:

                     ab dem 01.04.2020: plus 2,6 %

                     ab dem 01.10.2020: plus 1,6 %, davon gehen 0,3 % in die Produktionsmatrix

                     ab dem 01.10.2021: plus 2,0 %

    • Zwei Einmalzahlungen für die sechs Leermonate ohne Tarifvertrag (Oktober 2019 bis April 2020): zum 01.04.2020: 650 Euro
      zum 01.01.2021: 150 Euro
    • Jobticket ab dem 1. April für alle im TGS (also alle, die „Honorarfortzahlung im Krankheitsfall“ erhalten)
    • Kinderkrankengeld für Freie, die ihre kranken Kinder zuhause betreuen. Der hr erhöht ab dem 1. April die 70 % Honorarersatz der Krankenkassen auf 100 % - entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für bis zu 20 Tage (2 x 10 Tage für Paare, 20 Tage für Alleinerziehende).

    Alle Details zu den Abschlüssen in den Tarifinfos:

     

  • BR

    Nach einer langen Tarifrunde mit mehreren Streiks und unzähligen Auswirkungen auf das Programm wurde am 30. Januar 2020 beim Bayerischen Rundfunk ein Tarifabschluss erreicht. Ein Ergebnis, das ohne den Druck der streikenden ver.di-Mitglieder nicht möglich gewesen wäre, betonte der ver.di-Verband im Bayerischen Rundfunk.

    Demnach hätten sich über 80 Prozent der ver.di-Mitglieder, die sich an einer Abstimmung beteiligt hatten, dafür ausgesprochen, das Tarifangebot des BR vom 12. Dezember 2019 anzunehmen. Strukturelle Elemente wie freie Tage, die Erhöhung des Essensgeldzuschusses oder einen Zuschuss zum öffentlichen Nahverkehr, wie sie in anderen Sendern erreicht werden konnten, habe der BR allerdings nicht zugestehen wollen. „Und so bleibt dieser Abschluss hinter den Tarifabschlüssen in anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zurück“, schreibt ver.di im BR.

    Konkret sieht der Tarifabschluss unter anderem folgendes vor:

    Festangestellte (inkl. Gagenarbeitnehmer*innen) Gehalt und Familienzuschlag

    • 2,1 Prozent zum 1. April 2019
    • 2,4 Prozent zum 1. April 2020
    • 2,25 Prozent zum 1. April 2021
    • Die laufenden Gehälter werden erst ab 1, Dezember 2019 um 2,1 Prozent erhöht, für die Monate April bis November gibt es 1.000 Euro Einmalzahlung sowie weitere 150 Euro Einmalzahlung.

    Freie Mitarbeiter*innen Honorarrahmen, Effektivhonorare, Familienzuschlag

    • 2,1 Prozent zum 1. April 2019
    • 2,4 Prozent zum 1. April 2020
    • 2,25 Prozent zum 1. April 2021
    • Die laufenden Honorare werden erst ab 1, Dezember 2019 um 2,1 Prozent erhöht, für die Monate April bis November erhält jede*r freie Mitarbeiter*in 850 Euro Einmalzahlung sowie weitere 150 Euro Einmalzahlung.
    • Alle Nach- bzw. Einmalzahlungen erfolgen mit der Märzabrechnung.

    Alle Einzelheiten des Tarifabschlusses im PDF, inklusive einer Tabelle, die zeigt, wieviel Euro an zusätzlichen Einkünften die Erhöhungen den Beschäftigten in den einzelnen Gruppen und Stufen innerhalb der 36monatigen Laufzeit bringen werden. So wird etwa ein Mitarbeiter in der 1. Stufe der Gehaltsgruppe 1a bis zum 31.3.2022 insgesamt 4.669 € mehr erhalten als er ohne diesen Tarifabschluss bekommen würde:

     

  • SR

    Im Saarlädnischen Rundfunk konnten sich die Gewerkschaften am 14. Februar 2020 nach langwierigen und schwierigen Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeber auf ein Eckpunktepapier einigen, dem die ver.di-Mitgliederversammlung in der Folge mit deutlicher Mehrheit zugestimmt hat.

    Die Eckpunkte im Einzelnen:

    • Einkommensverbesserungen für Freie und Angestellte um 2,0% ab 01.05.2019, 2,25% ab 1.04.2020, 1,9% ab 1.05.2021
    • Sonderkündigungsrecht für die 3. Stufe mit Verlauf 3 Monate
    • Erhöhung der Azubi-Vergütung um  jeweils  35€ Erhöhung
    • Volos erhalten zweimal 100€ (zum 01.01.20 und 01.01.21)
    • Die November-Sonderzahlung für Angestellte wird von 420€ auf 500€ erhöht.
    • Erhöhung der Sonderzahlung für DRP ebenfalls um 80,00€.
    • Urlaubsbemessungsgrenze für Freie wird erhöht auf: 80.000€ ab 01.03.2020, 82.000 ab 01.01.2021, 84.000 ab 01.01.2022
    • Hinzu kommt die Einmalzahlungen von 864,00 und 300,00 für Freie und Angestellte und die Einmalzahlung für Azubis und Volos von 280,00€, die bereits Ende letzten Jahres ausgezahlt wurden.
    • Eine weitere Einmalzahlung von 100€ kommt mit der Aprilabrechnung.
    • Der Kinderzuschlag wird entsprechend den Tariferhöhungen ebenfalls linear erhöht.
    • Einmalige Erhöhung der Rufbereitschaft auf 4,00€ ab 01.04.2020.
    • 4 Pflegetage auch für nicht im Haushalt lebende Angehörige
    • Erhöhung des Altersteilzeit-Fonds um je 0,05%, finanziert von Arbeitnehmern und Geschäftsleitung
    • Der Fonds für den Erfahrungszuschlag für 12a wird um 60.000€ aufgestockt und für einen Erfahrungszuschlag für Reporter verwendet.
    • Ein-Personen-Team: 20€ Zulage pro Einsatztag

    Im Honorarausschuss beginnt vor Ostern mit einer Analyse der Honorarstruktur und der Entwicklung einer aufwandsgerechten Honorierung mit Blick auf die Crossmedialität und UnserDing. Eine Einigung soll bis 30.04.2021 erfolgen. Die Honorarstruktur von UnserDing wird in der ersten Sitzung behandelt.

    Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen für Angestellte und 12a bis 31.12.2024

     

  • ZDF

    Im ZDF haben sich die Gewerkschaften mit dem Sender am 24. Januar auf einen Tarifabschluss geeinigt, dessen Laufzeit 36 Monate (bis zum 30.06.2022) beträgt und der die folgenden Eckpunkte enthält:

    Festangestellte:

    • 4,0 % zum 01.01.2020 (Der Zeitraum 01.07.2019 – 31.12.2019 ist tabellenwirksam in die Erhöhung zum 01.01.2020 eingeflossen.)
    • 2,75 % zum 01.04.2021
    • Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen im MTV bis 31.12.2024 (z.B. aufgrund von Outsourcing-Maßnahmen oder auferlegter Einsparvorgaben)
    • Garantierte Übernahme von Auszubildenden mit mindestens Abschlussnote „gut“ und Volontären für die Laufzeit des Vertrages
    • 6 Tage Freizeit statt Geld bis 31.12.2022
    • Selbstverständlich werden die üblichen sonstigen Entgeltbestandteile (Zulagen, Familienzuschlag, etc.) mit erhöht.
    • Für Versorgungsempfänger erfolgt die Dynamisierung der Versorgungsleistungen zum gleichen Zeitpunkt, wie die Anhebung der Vergütung.

    Freie:

    • 5,0 % zum 01.05.2020 (Der Zeitraum 01.07.2019 – 30.04.2020 ist in die Erhöhung zum 01.05.2020 eingeflossen.)
    • 1,77 % zum 01.01.2021
    • Erhöhung des Bestandsschutzanspruchs nach § 4 BTV um jeweils 5 Prozentpunkte für die Jahre 2021 und 2022
    • Ausschluss betriebsbedingter Beendigungen im 2. Kreis bis 31.12.2024 (z.B. aufgrund von Outsourcing-Maßnahmen oder auferlegter Einsparvorgaben)
    • Ausweitung der bisherigen Jobtickets auch für freie Mitarbeiter/innen, die im Vorjahr die Jahressonderzahlung erhalten haben
    • Bei Drittkreislern wird die Grenze der sozialen Schutzbedürftigkeit von 39.293,64 auf 40.500 Euro erhöht; wichtig ist dies beispielsweise für die Berechnung von Urlaubs- oder Krankengeld
    • Anhebung der Zuschlagsobergrenze von 290,89 Euro auf 305,43 (2020) bzw. 310,84 (2021)
    • Selbstverständlich werden die üblichen sonstigen Entgeltbestandteile (Zulagen, Honorarrahmen, Effektivhonorare, Familienbonus, etc.) mit erhöht.
    • 6 Tage Freizeit statt Geld bis 31.12.2022 für Freie im 2. Kreis

    Darüber wurden folgende Vereinbarungen getroffen:

    • Aufnahme einer Verhandlungsklausel für eine ZDF-unterstützte Altersteilzeit (hier haben wir auch das Thema Zeitwertkonten wieder eingebracht)
    • Einführung eines Ökozuschusses in Höhe von 15 € für Feste und Freie, die die Jahressonderzahlung im Vorjahr erhalten haben, die kein Jobticket beziehen und dem ZDF den Besitz einer Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr nachweisen.

     

Alle Infos zur Tarifrunde

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© Motivbearbeitung: Petra Dreßler