09. Januar 2020
Dank der bislang größten Streikbewegung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurden in der Tarifrunde 2019/20 Abschlüsse erreicht, die sich sehen lassen können. Die Liste wird kontinuierlich fortgesetzt.
"Streik wirkt: Entkoppelung vom Öffentlichen Dienst verhindert", konnte ver.di im NDR am 6. Dezember vermelden, nachdem der Senderverband das Angebot des NDR aus der siebten Verhandlungsrunde am 26. November angenommen hatte.
Folgendes konnte damit im Kern erreicht werden:
Der Durchbruch und die Rücknahme der Gegenforderungen des NDR konnten nur mit den Streiks erreicht werden, betonte ver.di im NDR, zuletzt mit dem zweitägigen Streik, zu dem ver.di aufgerufen hatte.
Alle Details zum Tarifabschluss gibt es im Flugblatt von ver.di im NDR.
Beim SWR hatte es bereits Anfang November ein einigungsfähiges und von den dortigen ver.di-Mitgliedern akzeptiertes Angebot gegeben. Dennoch hatte sich der Bundestarifausschuss öffentlich-rechtlicher Rundfunk von ver.di, der aus ehrenamtlichen Delegierten der ver.di-Senderverbände in den ARD-Anstalten, des ZDF und des Deutschlandradio besteht, darauf geeinigt, dieses Angebot aus Solidarität mit den anderen ARD-Sendern zunächst nicht anzunehmen und noch abzuwarten. Ziel war es, anderswo möglicherweise noch besseren Ergebnissen den Weg zu ebnen. Dieses Kalkül ist unter anderem beim NDR aufgegangen.
Danach konnte dann auch beim SWR ein Eckpunktepapier vereinbart werden, dass unter anderem folgendes vorsieht:
Festangestellte
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen
Strukturelle Komponenten (zum 01.01.2020)
Gegenwert von insgesamt 0,4%
Arbeitnehmerähnliche freie MitarbeiterInnen Kreis A und B
Vereinbarungen für arbeitnehmerähnliche Freie Kreis A und B (treten zum 1.1.2020 in Kraft):
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen
Beschäftigungspakt
Der SWR verpflichtet sich, bis zum 31.12.2024 Personal (unbefristet Festangestellte, arbeitnehmerähnliche freie Beschäftigte im Kreis A) nur unter Nutzung der natürlichen Fluktuation, erforderlichenfalls auf der Basis von Regelungen zum vorgezogenen Ausscheiden, abzubauen. Auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen wird entsprechend im Rahmen dieses Zeitraums verzichtet.
In der siebten Verhandlungsrunde am 27. November hat die Geschäftsleitung des MDR ihr bisheriges Angebot nachgebessert. Nach nochmals intensiven Verhandlungen zu den Details des Gehalts- und Honorarpaketes haben sich Gewerkschaften und Sender auf ein Eckpunktepapier für einen Tarifabschluss verständigt.
Dieses sieht unter anderem vor:
Feste Mitarbeiter*innen
Freie Mitarbeiter*innen
Beim RBB wurde nach der vierten Verhandlungsrunde am 6. Dezember sowie einigen Nachverhandlungen abgeschlossen. Nach der Zustimmung der Tarifkommission vom 16. Dezember konnte der Gehaltstarifvertrag (GTV) dann auch noch vor Weihnachten am 20. Dezember paraphiert werden.
Er sieht unter anderem folgendes vor:
Festangestellte
Freie Mitarbeiter*innen
Nach über fünf Stunden Verhandlung konnte am 3. Dezember in der vierten Verhandlungsrunde auch bei Radio Bremen und Bremedia eine Einigung über das Volumen der Gehalts- und Honorarerhöhungen erreicht werden.
Folgende Bestandteile wurden als Eckpunkte vereinbart:
Darin können folgende Bestandteile enthalten sein:
Laufzeit: 33 Monate: (RB) 01.10.2019 - 30.06.2022; (BMP) 01.11.2019 – 30.07.2022
Abwehren konnte ver.di in Radio Bremen die Forderungen der Arbeitgeberseite aus dem Manteltarifvertrag von Radio Bremen nach Einstellung der Jubiläumszahlungen und die Abschaffung der zusätzlichen Stufe in den Gehaltsgruppen 1 – 6.
Nicht abwenden konnte der Senderverband die Reduzierung des Familienzuschlages von jetzt 27 Jahren auf 25 Jahren. Es wurde jedoch ein Bestandsschutz vereinbart, so dass diese Regelung nur für neu fest eingestellte Kolleg*innen gelten wird.
Jetzt folgen separate Verhandlungen bei Radio Bremen und Bremedia über Einzelforderungen, wie z.B. die Verteilung der oben angeführten Bestandteile und/oder über eine neue Gehaltstabelle bei der Bremedia.
Im WDR haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in der achten Verhandlungsrunde am 16. Dezember auf folgende Eckpunkte geeinigt:
Als zusätzliche Komponente können die Arbeitnehmer des WDR fünf Tage selbstfinanzierten Zusatzurlaub nehmen. Der WDR beteiligt sich daran mit 30 Prozent.
Der besondere Steigerungsbetrag bleibt für bereits Beschäftigte erhalten. Für künftige Arbeitnehmer/innen wird er ab dem 1. Januar 2020 jedoch wegfallen. Der Bestandsschutz gilt übrigens für alle, die bislang einen Arbeitsvertrag mit dem WDR hatten. Die Stufenspreizung von zwei auf drei Jahre konnte abgewendet werden.
Alle Details zum Tarifabschluss im Tarifinfo:
Beim Deutschlandradio einigten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber am 19. Dezember in der fünften Verhandlungsrunde nach langen und sehr schwierigen Verhandlungen auf Eckpunkte. Die endgültige Formulierung der Tarifverträge wird in der kommenden Verhandlungsrunde am 31.01.2020 erfolgen. Die Eckpunkte sehen unter anderem folgendes vor:
Für festangestellte Mitarbeiter*innen
Freie Mitarbeiter*innen / Honorarzeitverträge
Die detaillierte Übersicht gibt es auf der Website von ver.di im Deutschlandradio.
Beim Hessischen Rundfunk wurde am 8. Januar in der vierten Verhandlungsrunde ein Tarifergebnis für die Festangestellten erzielt.
Die Eckpunkte:
Am 27. Januar konnte dann ebenfalls in der vierten Verhandlungsrunde auch für die freien Mitarbeiter*innen ein Abschluss erreicht werden. Er liegt im gleichen Volumen wie der Tarifabschluss der Festangestellten. Das bedeutet:
ab dem 01.04.2020: plus 2,6 %
ab dem 01.10.2020: plus 1,6 %, davon gehen 0,3 % in die Produktionsmatrix
ab dem 01.10.2021: plus 2,0 %
Alle Details zu den Abschlüssen in den Tarifinfos:
Nach einer langen Tarifrunde mit mehreren Streiks und unzähligen Auswirkungen auf das Programm wurde am 30. Januar 2020 beim Bayerischen Rundfunk ein Tarifabschluss erreicht. Ein Ergebnis, das ohne den Druck der streikenden ver.di-Mitglieder nicht möglich gewesen wäre, betonte der ver.di-Verband im Bayerischen Rundfunk.
Demnach hätten sich über 80 Prozent der ver.di-Mitglieder, die sich an einer Abstimmung beteiligt hatten, dafür ausgesprochen, das Tarifangebot des BR vom 12. Dezember 2019 anzunehmen. Strukturelle Elemente wie freie Tage, die Erhöhung des Essensgeldzuschusses oder einen Zuschuss zum öffentlichen Nahverkehr, wie sie in anderen Sendern erreicht werden konnten, habe der BR allerdings nicht zugestehen wollen. „Und so bleibt dieser Abschluss hinter den Tarifabschlüssen in anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zurück“, schreibt ver.di im BR.
Festangestellte (inkl. Gagenarbeitnehmer*innen) Gehalt und Familienzuschlag
Freie Mitarbeiter*innen Honorarrahmen, Effektivhonorare, Familienzuschlag
Alle Einzelheiten des Tarifabschlusses im PDF, inklusive einer Tabelle, die zeigt, wieviel Euro an zusätzlichen Einkünften die Erhöhungen den Beschäftigten in den einzelnen Gruppen und Stufen innerhalb der 36monatigen Laufzeit bringen werden. So wird etwa ein Mitarbeiter in der 1. Stufe der Gehaltsgruppe 1a bis zum 31.3.2022 insgesamt 4.669 € mehr erhalten als er ohne diesen Tarifabschluss bekommen würde:
Im Saarlädnischen Rundfunk konnten sich die Gewerkschaften am 14. Februar 2020 nach langwierigen und schwierigen Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeber auf ein Eckpunktepapier einigen, dem die ver.di-Mitgliederversammlung in der Folge mit deutlicher Mehrheit zugestimmt hat.
Die Eckpunkte im Einzelnen:
Im Honorarausschuss beginnt vor Ostern mit einer Analyse der Honorarstruktur und der Entwicklung einer aufwandsgerechten Honorierung mit Blick auf die Crossmedialität und UnserDing. Eine Einigung soll bis 30.04.2021 erfolgen. Die Honorarstruktur von UnserDing wird in der ersten Sitzung behandelt.
Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen für Angestellte und 12a bis 31.12.2024
Im ZDF haben sich die Gewerkschaften mit dem Sender am 24. Januar auf einen Tarifabschluss geeinigt, dessen Laufzeit 36 Monate (bis zum 30.06.2022) beträgt und der die folgenden Eckpunkte enthält:
Festangestellte:
Freie:
Darüber wurden folgende Vereinbarungen getroffen: