Seit dem 01.11.2015 gelten beim Bayerischen Rundfunk die neuen Honorarrahmen Fernsehen und Hörfunk für die sogenannten 12a-Freien.
Zum 01. November wurde die Beträge des Honorarrahmens sowie aller Effektivhonorare, soweit diese damit nicht oberhalb des jeweiligen Höchstsatzes im Honorarrahmen liegen, um 2,1% erhöht. Eine weitere Erhöhung der Beträge des Honorarrahmens und aller Effektivhonorare um 2,3% wird zum 1.4.2016 erfolgen, soweit diese nicht bereits oberhalb des Höchstsatzes im Honorarrahmen liegen.
Alle Freien mit 12a-Status am 31.8.2015 erhalten zum 1.11.2015 eine Einmalzahlung von 243 €, finanziert durch Einsparungen, die sich gemäß TVA/VO und VTV bei Einmalzahlungen ergeben.
Der neue Honorarrahmen Fernsehen als PDF zum Download:
Der neue Honorarrahmen Hörfunk als PDF zum Download: