DW Freie

Geschafft: Bessere Bedingungen für freie MitarbeiterInnen
03.07.2017

3. Juli 2017

Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich Gewerkschaften und Deut­sche Welle auf neue Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen geei­nigt. Diese bringen zahlreiche Verbesserungen. Wichtigste Punkte: Durch die Einigung werden die Anspruchsvoraussetzungen neu geregelt, es gibt einen modernen Leistungsartenkatalog und Freie in der DW werden künftig gleich behandelt.

Ab 2018 werden mehr freie Mitarbeiter bei den Sozialleistungen der DW berücksichtigt. Jahrzehntelang war die Einkommensgrenze, bis zu der Freie unter den Tarifvertrag fal­len, unverändert geblieben. Alle diejenigen, die mehr als 72.000 Euro/Jahr verdienten, fielen aus dem Tarifvertrag. Diese „Bemessungsgrenze“ wird nun auf 88.000 Euro er­höht. Für das Urlaubsentgelt und andere soziale Leistungen steigt sie auf 65.000 Euro.

Unter den Tarifvertrag fallen erstmals auch nichtdeutsche Staatsangehörige, wenn sie nach einer Tätigkeit an einem der beiden Standorte der DW vorübergehend ins Ausland gehen, z.B. als freie Korrespondenten. Besser geregelt ist auch der Schutz von bereits bestehenden sozialen Ansprüchen, wenn Freie etwa wegen Elternzeit eine Auszeit neh­men oder zwischenzeitlich einen befristeten Arbeitsvertrag annehmen. Ihre Rechte wer­den „eingefroren“. Wenn sie nach dieser Auszeit wieder als freie Mitarbeiter tätig sind, gelten sie sofort wieder als arbeitnehmerähnliche Personen und haben alle sozialen Schutzrechte wie zuvor.

Der neue Leistungsartenkatalog enthält höhere Mindesthonorare und besser definierte Tätigkeitsbeschreibungen. Das soll zu mehr Klarheit führen, in welcher Höhe Mitarbei­ter mindestens zu vergüten sind. Es wird nicht mehr nach Fernsehen, Hörfunk und On­line unterschieden. Etliche Honorarziffern sind weggefallen, ein paar wenige dazu ge­kommen. Das Ganze wird dadurch transparenter und alltagstauglicher. Die Gewerk­schaften konnten erstmals Zuschläge für Reporter durchsetzen. Diese werden künftig also nicht nur in den Redaktionen bezahlt, sondern auch wenn sie unterwegs sind. Auch die Honorierung von dienstlich angeordneten Schulungen wird neu geregelt. Für die MitarbeiterInnen der DW-Akademie gibt es eine bessere Regelung für Ausfallhonorare, etwa wenn Seminare kurzfristig abgesagt werden.

Eine der wichtigsten Forderungen der Gewerkschaften war die gerechte Honorierung der Freien. Die Gewerkschaften konnten endlich durchsetzen, dass die rund 3000 freien MitarbeiterInnen der DW künftig gleich behandelt werden. Für gleiche Tätigkeiten gibt es gleiche Bezahlung – egal in welchem Medium oder in welcher Sprache. Die Forderung nach gleicher Bezahlung hatten die Gewerkschaften schon vor vielen Jahren erhoben, konnten sich bislang aber nicht durchsetzen. Jetzt wird die Ungleichbehandlung im Sender abgeschafft.