Zum bundesweiten Auftakt der Tarifrunde in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am Aschermittwoch unter dem Motto „Schluss mit lustig – Gutes Geld für gute Arbeit!“ mit Aktionen in allen Sendern die Forderung der Rundfunk-Beschäftigten nach sechs Prozent mehr Geld, und zwar für alle, fest Angestellte und Freie, Aktive und Betriebsrentnerinnen und –rentner, bekräftigt.
Die Intendantinnen und Intendanten haben sich daraufhin mit einem einheitlichen Rundschreiben an alle Beschäftigten ihrer Sender gewandt.
Tenor: Wenn die Rentenansprüche nicht gekürzt werden, müssen die heute aktiven fest angestellten und freien Kolleginnen und Kollegen das ausbaden.
Generell gilt:
Die Altersversorgung ist kein großzügiger Bonus, sondern ein wesentlicher Bestandteil des Vergütungssystems im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie stellt die Grundlage für die langfristige Lebensplanung der Kolleginnen und Kollegen dar und muss daher umso verlässlicher sein. Denn grade wegen der zugesicherten Altersversorgung haben sich viele für eine Tätigkeit bei den Rundfunkanstalten entschieden und nicht wenige sind dort auch deswegen beim Aufkommen der privaten Sender geblieben, die mit höheren Gehältern gelockt haben.
Ausgerechnet die Intendantinnen und Intendanten verlangen nun ein Opfer ihrer Beschäftigten bei der Betriebsrente.
Dass ein Intendant oder eine Intendantin 250.000 bis 350.000 Euro im Jahr verdient, soll hier nicht thematisiert werden. Aber sehr wohl, dass die daraus folgende Rente dann in die Größenordnung von 100.000 bis 200.000 Euro im Jahr geht.
Als Grund für die geforderten Einsparungen nennen die Intendanzen den „Geldmangel“ ihrer Häuser. Wobei die Frage nicht schlüssig zu beantworten ist, warum um alles in der Welt ein Intendant oder eine Intendantin beim Ausscheiden zwei bis vier Millionen Euro als Altersversorgungsrücklage mitnehmen muss, während sich der Rest der Beschäftigten dafür mit einer Rente zufrieden geben soll, die noch nicht einmal mehr anständig dynamisiert wird?
Wenn die Intendanten meinen, bei den Renten sparen zu wollen, dann stellen wir die Frage, bei wem angefangen wird: Doch wohl dort, wo schon bisher mehr als genug ist.
Die Intendanzen suggerieren, dass die begrenzte Rentenanpassung nur für die „Altversorgten“ gelten soll – also für die Kolleginnen und Kollegen mit einer Versorgungszusage. Doch tatsächlich soll auch in den aktuellen Versorgungstarifvertrag eingegriffen werden – die Kürzungspläne betreffen also auch alle „jungen“ Beschäftigten, die noch lange arbeiten müssen, bis sie das Rentenalter erreichen. Das haben die Vertreter der ARD bei den Gesprächen in den vergangenen zwei Jahren eindeutig verlangt. Lediglich im ersten Schritt wolle man bei den Älteren anfangen.
Es wären keineswegs diejenigen, die heute schon eine Betriebsrente beziehen, sondern die jetzt Beschäftigten, die am meisten drauf zahlen, wenn Rentenanpassungen gedeckelt und von den Gehältern abgekoppelt würden. Schritt für Schritt blieben die Renten hinter den Gehältern zurück, Jahr für Jahr um ein paar Prozentpunkte.
Alle jetzt Aktiven haben noch ein hoffentlich langes Rentenleben vor sich. Je länger aber die Renten- von der Lohnentwicklung abgekoppelt ist, desto größer sind die finanziellen Einbußen.
"Die Rentenkürzungen betreffen alle, aber die jungen Beschäftigten werden am meisten drauf zahlen."
"Die Sparrunde bei der Altersversorgung der Festen wird zu Rentenkürzungen auch bei den Freien führen."
"Weniger Geld für die Betriebsrenten bedeutet noch lange nicht mehr Geld für das Programm."