Versorgungstarifvertrag, Gesamtversorgung, Dynamisierung der Renten, Leistungszusagen - zugegeben, das Thema 'Altersversorgung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk' ist sicher kein einfaches. Damit Ihr aber wisst, warum es sich jetzt lohnt, für dieses Thema zu mobilisieren, erklären wir kurz und knapp die wichtigsten Fakten zur Altersversorgung und zu den anstehenden Verhandlungen.
Die folgenden FAQ zur Altersversorgung betreffen nicht die Kolleginnen und Kollegen im Saarländischen Rundfunk, da der SR in der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes ZVK versichert ist, die SR-Kolleginnen und Kollegen also eine Zusatzversorgung entsprechen TdL (Tarifgemeinschaft der Länder = Arbeitgeberverband der Bundesländer) beziehen.
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Derzeit gibt es im Wesentlichen drei unterschiedliche Versorgungssysteme im öffentlich-rechtlichen Rundfunk:
Bei der Gesamtversorgung und dem Versorgungstarifvertrag hat die oder der Beschäftigte bei Beschäftigungsbeginn eine Leistungszusage erhalten, also beispielsweise eine spätere Betriebsrente, deren Höhe 15% des letzten Bruttogehalts beträgt.Damit diese Leistungszusage dann bei Renteneintritt noch immer 15% des letzten Bruttogehalts beträgt, muss der zugesagte Betrag bei jedem Tarifabschluss mit steigen.
Nach dem Renteneintritt muss das allerdings weiterhin gelten, damit die Betriebsrente auch dauerhaft 15% des jeweils aktuellen Endstufengehalts entspricht. Denn sonst hängt die Betriebsrente der Entwicklung des Endstufengehalts, welches ja mit jedem Tarifabschluss - um die Inflation auszugleichen - regelmäßig steigt, hinterher und verliert immer mehr an Kaufkraft. Diese regelmäßige Rentensteigerung bezeichnet man als Dynamisierung der Betriebsrenten.
Im beitragsfinanzierten System hingegen bezahlen die Sendeanstalten, zur Zeit nur der MDR, einen monatlichen prozentualen Beitrag bezogen auf das aktuelle Gehalt in die Betriebsrente des Beschäftigten, der bei der Baden-Badener Pensionskasse angelegt wird. Die spätere Betriebsrente der Beschäftigten setzt sich dann aus den Beiträgen, den garantierten Zinsen und eventuellen Überschussbeteiligungen zusammen.
Die Sender wollen in die mit der Gesamtversorgung und dem Versorgungstarifvertrag gemachten Leistungszusagen eingreifen und diese kürzen. Von diesen Kürzungen sind fast alle Beschäftigten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk betroffen. Nur die Kolleginnen und Kollegen im SR und die seit 2005 beim MDR Neueingestellten betrifft dies nicht. Die Renten sollen nach dem Willen der Sender nicht mehr in gleichem Maße wie die Gehälter steigen, also dynamisiert, werden. Die Sender wollen sich demnach nicht an ihre gemachten Zusagen halten.
Ziel der Sender ist es, langfristig und nachhaltig Ausgaben für das Personal, also auch für die heutigen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner, zu kürzen. Dazu wollen sie die Entwicklung der Renten ab Renteneintritt von der Tarifentwicklung abkoppeln, z.B. indem die zugesagte Steigerung verbindlich reduziert wird.
Das heißt, die Sender wollen ein Versprechen brechen, das sie den Kolleginnen und Kollegen gemacht haben, als diese begonnen haben, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu arbeiten. Dieses Versprechen ist eine verbindliche Leistungszusage und war nicht zuletzt ein wichtiger Grund, warum viele sich für einen öffentlichen-rechtlichen Sender und gegen den Privatfunk sowie das damit verbundene höhere Gehalt entschieden haben!
Für Euch geht es jetzt darum, die Altersversorgung, mit der Ihr rechnet, auf die Ihr Euch verlasst und die ein wichtiger Bestandteil Eurer Lebensplanung ist, langfristig abzusichern. Es geht - für Jung und Alt - ganz konkret um Eure Zukunft, um die Verlässlichkeit gemachter Zusagen.
Was passiert, wenn der Versorgungstarifvertrag (VTV) zum Ende des Jahres 2016 gekündigt wird?
Tarifverträge gelten unmittelbar und zwingend nur für Mitglieder der Gewerkschaft, die die Tarifverträge abschließt. Da der VTV von ver.di mit den Sendern ausgehandelt worden ist, haben nach Ablauf der Kündigungsfrist nur noch Gewerkschafts-Mitglieder einen tarifrechtlich nachwirkenden Anspruch auf die Leistungszusagen aus dem Versorgungstarifvertrag.
Das heißt: Jeder, der bis zum 31.12.2016 Mitglied bei uns wird, hat Anspruch auf seine Betriebsrente so, wie sie ihm bei Beschäftigungseintritt zugesagt wurde. Ein klarer finanzieller Vorteil für alle ver.di-Mitglieder.
Gut zu wissen: Beim Hessischen Rundfunk ist der VTV bereits zum Jahresende 2015 gekündigt worden, weshalb der Stichtag ebenfalls bereits auf den 31.12.2015 fällt.
Wenn die Rentenzusagen gesenkt werden, fließt dann mehr Geld in die Qualität des Programms?
Nein. Denn die Sender müssen ihren Bedarf für die unterschiedlichen Bereiche bei der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Sendeanstalten) anmelden, d.h. jeweils einen Bedarf für Personalkosten, einen Bedarf für Programmkosten usw. Wenn die Sender nun für Personalkosten einen geringeren Bedarf anmelden, heißt dies nicht, dass die KEF deshalb mehr Bedarf für das Programm bewilligt.
Und wenn die Rentenzusagen gesenkt werden, steigen dann die Honorare der Freien?
Nein. Die Sender wollen ihre Ausgaben für Personalkosten insgesamt senken, wobei die Ausgaben für Betriebsrenten gesondert aufgeführt sind. Würden sie die geplanten Einsparungen bei den Renten an die Freien weitergeben, hätten sie ihre Personalkosten insgesamt auch nicht gesenkt.
Im Gegenteil. Wird erst einmal in die Leistungszusagen der Festangestellten eingegriffen, dann ist der Weg nicht mehr weit bis zu Kürzungen auch bei den Betriebsrenten für die Freien. Nach solch einem Dammbruch wird es den Sendern wohl nicht nur ein leichtes, sondern auch eine logische Konsequenz sein, einfach mal auch die Beiträge, die sie für die Freien an die Pensionskasse Rundfunk zahlen, zu kürzen.
Weil die gesetzlichen Renten in Zukunft immer niedriger werden. Wer heute 30 ist, wird bei Renteneintritt wohl weniger als 50% seines Durchschnittseinkommens während des Berufslebens als gesetzliche Rente erhalten. Vor diesem Hintergrund ist die betriebliche Altersvorsorge von entscheidender Bedeutung und Wert, um im Alter einen gewohnten Lebensstandard fortführen zu können. Es leuchtet daher auch nicht ein, dass wie schon bei der gesetzlichen Rente auch bei der betrieblichen Altersvorsorge gravierende Einschnitte vorgenommen werden sollen, für die es keinen triftigen Grund gibt.
Zumal sich die Mitarbeiter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei ihrer Einstellung auf die gemachten Leistungszusagen verlassen haben!
Nein, denn eine jetzt festgelegte Reduzierung der Dynamisierung der Betriebsrenten, zum Beispiel auf die Hälfte des jeweiligen Tarifabschlusses, betrifft im Gegenteil vor allem die Jungen, also diejenigen, die jetzt in den Sendern eingestellt werden.
Ein Rentner der heute bereits 75 Jahre alt ist, wird die reduzierte Rentensteigerung sicherlich nicht mehr so lange ertragen müssen, wie ein heute Fünfzigjähriger und erst recht nicht wie ein heute erst Dreißigjähriger.
Rentenfachleute gehen davon aus, dass der Gesamtwert einer zugesagten Rente durch die Reduzierung der Dynamisierung für diejenigen, die kurz vor der Rente stehen, im Schnitt um etwa 10% kleiner wird. Bei jüngeren ist der Verlust wegen der steigenden Lebenserwartung jedoch dann deutlich größer.
Wie wirkt sich eine Begrenzung der Rentensteigerung auf meine künftige Rente konkret aus? Mit welchen Einbußen habe ich zu rechnen?
Rechenbeispiel:
Monatsgehalt vor Rente: 5.000 €
Zugesagte Betriebsrente: 750 € (15% vom Gehalt)
Nach 25 Jahren mit jeweils 2,5% Tariferhöhung und einer ebenfalls 2,5%igen Rentensteigerung, so wie zugesagt:
Betriebsrente: 1.390 €
Nach 25 Jahren mit jeweils 2,5% Tariferhöhung, aber einer von der Gehaltsentwicklung abgekoppelten, festen Rentendynamisierung von nur 1% pro Jahr:
Betriebsrente: 962 €
Durch die reduzierte Rentendynamik würde die Betriebsrente also zuletzt um 31% niedriger ausfallen als zugesagt, während die Gehälter weiter gestiegen wären und damit die Inflation, also Geldentwertung, ausgeglichen hätten.
Denn 962 Euro von heute sind nach 25 Jahren fast nur noch die Hälfte dessen wert, was sie bei Renteneintritt wert waren. Legt man eine gemittelte Inflation von 2% pro Jahr zu Grunde, haben 962 Euro nach 25 Jahren nur noch einen Gegenwartswert von 586 Euro und damit deutlich an Kaufkraft verloren. Wohl gemerkt: Die Gehälter haben hingegen aufgrund der regelmäßigen 2,5%igen Tariferhöhungen keinen Kaufkraftverlust zu verzeichnen. Dabei sind es gerade die Rentenerinnen und Rentner, die dieses fehlende Geld aufgrund steigender Gesamtausgaben im Alter dringend benötigen!
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