Presseausweis

01.12.2014
Presseausweis 2022

2021 - Presseausweise für Profis

Auch im Jahr 2021 gibt es wieder einen neuen Presseausweis mit neuer Farbstellung und weiteren Sicherheitsmerkmalen. Der Presseausweis bleibt ein wichtiges Recherchewerkzeug für alle hauptberuflich tätigen Journalistinnen und Journalisten. Denn der Presseausweis von Presserat, dju, DJV, BDZV, VDZ und VDS ist und bleibt der Ausweis für die Profis.

Der Presseausweis  ist klein, handlich, fälschungssicher – und mit keinem anderen zu verwechseln, denn er ist auch markenrechtlich geschützt! Der Presseausweis wird bei den Landesbezirksbüros (in NRW: für Mitglieder nur bei den Bezirksbüros) des Fachbereichs Medien in ver.di beantragt.

Landesbezirke

Der Presseausweis ist ein Recherchewerkzeug, das professionellen Journalisten ihre Arbeit erleichtern soll. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden und Polizei, Messegesellschaften und sonstigen Unternehmen und soll den/die Ausweisinhaber/in in der Wahrnehmung seines/ihres Auskunftsrechtes unterstützen. Er weist den/die Inhaber/in des Presseausweises als hauptberuflich tätige/n Journalisten aus.

Es bleibt auch im nächsten Jahr bei dem Presseausweis, der allen Ansprüchen an Haltbarkeit, Lesbarkeit und Fälschungssicherheit genügt. Eine stabile Plastikkarte, mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen wie Guillochendruck, Microschrift, Fluoreszenz, Hologramm u.a. versehen, wird jährlich neu mit wechselnder Farbgestaltung und groß aufgedruckter Jahreszahl ausgestellt. Dafür muss jährlich ein neuer Antrag gestellt werden. Auch wenn man schon Inhaber*in eines Presseauweises war, muss mit dem neuen Antrag die andauernde hauptberufliche journalistische Tätigkeit erneut nachgewiesen werden.

Bitte für den Presseausweis den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an den richtigen Landesbezirk schicken. Eine Antragstellung nur per Mail ist wegen der dann fehlenden Unterschrift nicht möglich und verzögert die Bearbeitung.
Die Anträge können während des ganzen Jahres gestellt werden. Sie werden bearbeitet, sobald die entsprechende Überweisung eingegangen ist.

Unser Merkblatt Presseausweis bietet dazu ausführliche Informationen:

 


Noch kein ver.di-Mitglied? Dann #jetzteinschalten!

Für die Ausstellung des Presseausweises sind die Richtlinien über die Gestaltung und Ausgabe von Presseausweisen maßgebend, die zwischen den ausstellungsberechtigten Verbänden vereinbart worden sind.

Fest angestellte Redakteurinnen und Redakteure sowie freiberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten erhalten den bundeseinheitlichen Presseausweis.

Der ver.di-Fachbereich Medien, Kunst und Industrie bzw. die Landesfachbereiche/dju-Geschäftsstellen sind  berechtigt, den bundeseinheitlichen Presseausweis auszustellen.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Presseausweises ist die hauptberuflich journalistische Tätigkeit. Studierende in Journalismusstudiengängen sowie Studierende anderer Fächer, die hauptberuflich journalistisch tätig sind, können ebenfalls einen Presseausweis beantragen (Nachweise - siehe unten).

 

 

Anforderung des Antragsformulars
Bitte fordern Sie das Antragsformular unter Angabe der Postanschrift bzw. der Mailadresse im jeweiligen ver.di-Landesbezirk, Fachbereich 8 an.
Dort können Sie nach vorheriger telefonischer Absprache auch persönlich vorbei kommen.

Benötigte Unterlagen zur Ausstellung sind neben dem ausgefüllten Antragsformular:

  • Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit
  • ein Passbild

Bearbeitungsgebühren, die mit der Antragstellung fällig werden:

    • für Nicht-ver.di/dju-Mitglieder:  Erstausstellung pro Kalenderjahr  80 Euro (inkl. MWSt)

      Neuausstellung im Geltungsjahr wegen Verlust oder Diebstahl: 40 Euro.

    • Diese Ausstellungsgebühr wird in unveränderter Höhe unabhängig vom Antrags-/Ausstellungsdatum fällig.

    • Für Mitglieder ist die Ausstellungsgebühr im Mitgliedsbeitrag enthalten.

    • Das neue - ebenfalls jährlich wechselnde - Autoschild  kostet für alle - Mitglied oder nicht - 10 Euro pro Exemplar


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