Rechtsschutz

01.01.2001

Immer an Ihrer Seite: ver.di Rechtsschutz und Rechtsberatung

Als ver.di Mitglied brauchen Sie sich bei berufsbezogenen Rechtsstreitigkeiten keine Sorgen machen. Ob für feste oder freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ver.di vertritt Sie nicht nur bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Arbeits- und Sozialrecht, sondern steht Ihnen auch bei Angelegenheiten des berufsbezogenen Vertrags- und Urheberrechts kompetent zur Seite. Die spezialisierten Juristinnen und Juristen von ver.di und der DGB Rechtsschutz GmbH erstreiten so jedes Jahr in etwa 50.000 Verfahren viele Millionen Euro für unsere Mitglieder.

Im Gegensatz zu den meisten Rechtsschutzversicherungen bietet Ihnen der ver.di Rechtsschutz außerdem eine kostenfreie Rechtsberatung zu allen Angelegenheiten, die auch vom Rechtsschutz abgedeckt werden. Warten Sie nicht ab! Wenden Sie sich bei Problemen gleich an die ver.di Rechtsberatung in Ihrem Bezirk! Wir stehen Ihnen mit fachlicher Kompetenz zur Seite.

Ver.di Rechtsschutz: Das Wichtigste im Überlick

 

  • Wann steht Ihnen der ver.di Rechtsschutz zur Seite?

    Angelegenheiten aus der Erwerbstätigkeit und aus der Berufsausbildung

    Rechtsschutz wird gewährt zur Durchsetzung von Ansprüchen des Mitglieds und zur Abwehr gegnerischer Forderungen:

    • aus dem Arbeits-, Dienst-, Amts- oder Ausbildungsverhältnis;

    • in Angelegenheiten des berufsbezogenen Vertragsrechts freier Mitarbeiter/innen, persönlich Selbstständiger und freiberuflich oder als arbeitnehmerähnliche Personen Tätiger aus deren Rechtsverhältnissen gegenüber ihren Auftraggeber/innen.

    Angelegenheiten der sozialen Sicherheit

    Rechtsschutz wird gewährt in Angelegenheiten:

    • des Sozialrechtes,

    • der Ausbildungsförderung und des Kindergeldes,

    • der betrieblichen Altersversorgung, Streitigkeiten mit den gesetzlichen Versicherungseinrichtungen, Versorgungsbehörden und beruflichen Versorgungswerken,

    • der privaten Vorsorge**.

    Angelegenheiten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit und der sozialen Sicherheit*

    • des Zivilrechts wegen Schadensersatz, im Zwangsvollstreckungsverfahren und im Insolvenzverfahren,

    • des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts,

    • des Verwaltungsrechts.

    Rechtsschutz kann ferner gewährt werden in Angelegenheiten

    • des Urheber-, Marken- und Namensrechts im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit,

    • zivilrechtlicher Ansprüche wegen Körper- oder Gesundheitsschäden, die das Mitglied aufgrund eines Unfalls auf dem Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erlitten hat,

    • der Lohn- und Einkommenssteuer, soweit die Angelegenheit für Fachbereiche oder Mitgliedergruppen von grundsätzlicher Bedeutung ist,

    • des Rechts der Kriegsdienstverweigerung,

    • im Zusammenhang mit Funktionen, die das Mitglied im Auftrag oder auf Vorschlag von ver.di wahrnimmt,

    • des Schutzes gewerkschaftlicher Betätigung.


    * Soweit ein unmittelbarer Zusammenhang mit einem der in den Absätzen 1. und 2. genannten Rechtsverhältnisse besteht.

    ** Soweit es sich um staatlich geförderte Zusatzversicherungen handelt, die nach 1999 wegen Einschränkungen der gesetzlichen Altersversorgungsleistungen eingeführt wurden; soweit es sich um bislang gesetzlich versicherte Krankenversicherungsleistungen handelt, die nach 2003 nachweislich über private Zusatzversicherungen abgesichert sind.

     

  • ver.di-Rechtsschutz: Voraussetzungen

    Der kostenfreie Rechtsschutz wird ver.di-Mitgliedern gewährt, soweit sie zum Zeitpunkt der Entstehung eines Streitfalles mindestens drei Monate ordnungsgemäß Mitglied von ver.di sind und satzungsgemäßen Beitrag zahlen. Der Rechtschutz ist eine freiwillige Mitgliederleistung. Bereits ab Beginn der Mitgliedschaft werden Rechtsauskünfte im Rahmen der Mitgliederbetreuung erteilt. 

    Noch kein ver.di Mitglied? Worauf warten? Lassen Sie sich zukünftig in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts von Deutschlands größter Arbeitsrechtskanzlei vertreten!

    Ich wäre gern dabei! Mitglied werden

    Beim Rechtsschutz handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gewerkschaft ver.di, die auf Grundlage der Rechtsschutzrichtlinie gewährt wird. Teil der professionellen Rechtsberatung durch ver.di ist es auch, gemeinsam zu beurteilen, ob in einem konkreten Streitfall Aussichten auf Erfolg bestehen. Ist diese Erfolgsaussicht geben, so wird der Rechtsschutz zunächst für die erste Instanz gewährt.

     

  • Sie benötigen Rechtsschutz? So gehen Sie vor:

    Als Mitglied von ver.di setzen Sie sich entweder mit dem/der für Ihren Fachbereich zuständigen Gewerkschaftssekretär/in in Verbindung oder wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Bezirk. Dort können Sie den Rechtsschutz beantragen bzw. werden durch den zuständigen Rechtsschutzsekretär beraten.

    Nach Beratung und Prüfung der Sachverhalts wird im Falle einer positiven Entscheidung schriftlich Rechtsschutz gewährt.

     

 

ver.di Rechtsschutz: Für Mitglieder kostenlos!

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