Seit Monaten ist der Tarifvertrag zum Beendigungsschutz ausverhandelt und alle Gremien (der Verwaltungsrat des rbb und die gewerkschaftlichen Gremien) haben dem Entwurf zugestimmt. So lautet auch eine Intranetmeldung des rbb vom 21.03.2024. Nur die Unterschriften fehlen noch. Nun hat die Geschäftsleitung auf einer Beschäftigtenversammlung am 12.07. von weiteren Verzögerungen berichtet.
ver.di kritisiert dies scharf und fordert vom rbb in einem Schreiben, dass der Tarifvertrag "wie vereinbart zum 1.4.24 in Kraft tritt - im Interesse der arbeitnehmerähnlichen Mitarbeiter*innen, für die die Beschäftigungssicherung einen immensen Stellenwert hat." Gerade in Zeiten des Sparens und der dadurch bedingten Maßnahmen ist der Beendigungsschutz notwendig wie nie und schafft das notwendige Vertrauen auch der freien Mitarbeitenden in den Sender.
Der Beendigungsschutz gibt den arbeitnehmerähnlichen Freien ab dem siebten Beschäftigungsjahr beim rbb einen anwachsenden Schutz vor Beendigung genauer gesagt vor Honorareinschränkungen. Nach 20 Jahren gibt es garantierten Anspruch auf die Durchschnittseinkünfte der jeweils vorangegangenen fünf Jahre. Voraussetzung für den Schutz ist die Zahl der „durchgängigen Beschäftigungsjahre“ mit mindestens 72 Einsatztagen beim rbb (ohne Urlaubs- und Krankentage). Ausnahmen davon gibt es u.a. für Kinderbetreuungszeiten, längere Krankheit, befristete Festanstellung oder auch die frühere Zwangspause. Wer ganz genau wissen möchte, was wir verhandelt haben, findet es hier: #Bestandsschutzfüralle | rbbpro