Tarifverträge für den Privaten Rundfunk
ver.di und ihre Mitglieder engagieren sich nicht nur im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern auch im Privaten Rundfunk.
Für die Unternehmen des privatrechtlichen Rundfunks haben wir folgende Tarifverträge ausgehandelt:
- Manteltarifvertrag (MTV)
Der Manteltarifvertrag regelt allgemeine Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Mehrarbeit, Zuschläge, Sonderzahlungen, Urlaub. Er ist gültig seit 01.01.2012. Frühestens kündbar zum 31.12.2016. - Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
Dieser gilt seit 01.10.2002. - Tarifvertrag für Redaktionsvolontärinnen und Redaktionsvolontäre im Privaten Rundfunk
Dieser legt z. B. die Ausbildungszeit und -vergütung, urheberrechtliche Fragen, Pflichten des Arbeitgebers fest. Er gilt seit 01.01.2005. - Entgelttarifvertrag TPR
Er wurde gesondert abgeschlossen und hat eine Laufzeit vom 01.03.2016 bis 28.02.2018.
Den Manteltarifvertrag und den Entgelttarifvertrag können Sie hier als PDF herunterladen: