Der Manteltarifvertrag definiert die für das Arbeitsverhältnis von festangestellten Mitarbeiterinnen „rechtsverbindlichen Mindestbedingungen“.
Dies sind beispielsweise Festlegungen zu den Arbeitszeiten und deren Verteilung, Regeln der Vergütung insbesondere auch bei Übertragung höherwertiger Tätigkeit sowie Freistellungsansprüche mit und ohne Fortzahlung der Vergütung.
Die Bestimmungen des MTV bieten Vergünstigungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen und sind insofern besonders wertvoll für die Mitarbeiterinnen.
Manteltarifvertrag Stand 2014 Mitteldeutscher Rundfunk
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Der Vergütungsstrukturtarifvertrag definiert die Zuordnung der verschiedenen im MDR ausgeübten Berufe zu den 12 Vergütungsgruppen. Damit soll die richtige Eingruppierung und somit die gerechte Entlohnung aller Mitarbeiterinnen gewährleistet werden.
Vergütungsstrukturtarifvertrag
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Im Vergütungstarifvertrag ist die Höhe der Vergütung für die unterschiedlichen Vergütungsgruppen und -stufen geregelt. Für die Vergütungsgruppen 1 und 2 gibt es jeweils 7 Vergütungsstufen und für die Vergütungsgruppen 3 bis 12 gibt es jeweils 8 Vergütungsstufen.
Der Versorgungstarifvertrag (VTV) ist die Altersversorgeregelung für alle festangestellten Mitarbeiterinnen, welche bis zum 31.12.2005 angestellt wurden. Bei diesem Tarifvertrag gibt es eine konkrete Versorgungszusage, welche abhängig von der Vergütungsgruppe des Mitarbeiters ist.
Der Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA) gilt für alle Mitarbeiterinnen, welche nach dem 01.01.2006 angestellt wurden. Diese betriebliche Altersversorgungsregelung basiert auf den Einzahlungen durch den Arbeitgeber und ist abhängig von der jeweiligen Grundvergütung des Mitarbeiters.
Beitragstarifvertrag Altersvorsorge
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Tarifvertrag für die arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterinnen beim MDR, regelt u.a. Einschränkung/Beendigung der Mitarbeit, Zuschüsse bei Urlaub, Krankheit, Mutterschutz.
Tarifvertrag für freie Mitarbeiter "12A-freie Mitarbeiter"
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Tarifvertrag über die Mindestvergütung: Tarifvertrag regelt die Mindesthonorierung und -bedingungen für in freier Mitarbeit beim MDR Beschäftigte.
Tarifvertrag über den besonderen Bestandsschutz nicht-programmgestaltender freier Mitarbeiterinnen, die mehrere Jahre mindestens 110 Tage beim MDR beschäftigt waren.
Tarifvertrag über die gewährung von Bestandsschutz für arbeitnehmerähnliche Freie Mitarbeiterinnen des MDR
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