• Tarifverträge und Regelungen im MDR

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Regelungen für Festangestellte Mitarbeiter

 

Manteltarifvertrag

Der Manteltarifvertrag definiert die für das Arbeitsverhältnis von festangestellten Mitarbeiterinnen „rechtsverbindlichen Mindestbedingungen“.

Dies sind beispielsweise Festlegungen zu den Arbeitszeiten und deren Verteilung, Regeln der Vergütung insbesondere auch bei Übertragung höherwertiger Tätigkeit sowie Freistellungsansprüche  mit und ohne Fortzahlung der Vergütung.

Die Bestimmungen des MTV bieten Vergünstigungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen und sind insofern besonders wertvoll für die Mitarbeiterinnen.

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Vergütungsstrukturtarifvertrag

Der Vergütungsstrukturtarifvertrag definiert die Zuordnung der verschiedenen im MDR ausgeübten Berufe zu den 12 Vergütungsgruppen. Damit soll die richtige Eingruppierung und somit die gerechte Entlohnung aller Mitarbeiterinnen gewährleistet werden.

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Vergütungstarifvertrag

Im Vergütungstarifvertrag ist die Höhe der Vergütung für die unterschiedlichen Vergütungsgruppen und -stufen geregelt. Für die Vergütungsgruppen 1 und 2 gibt es jeweils 7 Vergütungsstufen und für die Vergütungsgruppen 3 bis 12 gibt es jeweils 8 Vergütungsstufen.

 

Versorgungstarifvertrag

Der Versorgungstarifvertrag (VTV) ist die Altersversorgeregelung für alle festangestellten Mitarbeiterinnen, welche bis zum 31.12.2005 angestellt wurden. Bei diesem Tarifvertrag gibt es eine konkrete Versorgungszusage, welche abhängig von der Vergütungsgruppe des Mitarbeiters ist.

 

Beitragstarifvertrag Altersversorgung

Der Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA) gilt für alle Mitarbeiterinnen, welche nach dem 01.01.2006 angestellt wurden. Diese betriebliche Altersversorgungsregelung basiert auf den Einzahlungen durch den Arbeitgeber und ist abhängig von der jeweiligen Grundvergütung des Mitarbeiters.

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Regelungen für Freie Mitarbeiter

 

Tarifvertrag für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter

Tarifvertrag für die arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterinnen beim MDR, regelt u.a. Einschränkung/Beendigung der Mitarbeit, Zuschüsse bei Urlaub, Krankheit, Mutterschutz.

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Tarifvertrag über die Mindestvergütung für arbeitnehmerähnliche Personen

Tarifvertrag über die Mindestvergütung: Tarifvertrag regelt die Mindesthonorierung und -bedingungen für in freier Mitarbeit beim MDR Beschäftigte.

 

Bestandsschutztarifvertrag

Tarifvertrag über den besonderen Bestandsschutz nicht-programmgestaltender freier Mitarbeiterinnen, die mehrere Jahre mindestens 110 Tage beim MDR beschäftigt waren.

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  • Bestandsschutztarifvertrag

    Tarifvertrag über die gewährung von Bestandsschutz für arbeitnehmerähnliche Freie Mitarbeiterinnen des MDR

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