Auch wenn sich andere das gerne auf ihre Fahnen schreiben: Vor allem dank einer von ver.di in Auftrag gegebenen juristischen Expertise können schon seit 2012 viele freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Personalratswahlen wählen und gewählt werden! Dies war die Voraussetzung, dass nun durch eine Änderung im Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) fast alle Freien an den Personalratswahlen teilnehmen können. Wählen dürfen alle, die in den öffentlich ausgehängten Wählerlisten eingetragen sind. Macht von Eurem Wahlrecht Gebrauch - wählt ver.di!
Mi., 25. Mai 2016, 15.00 Uhr: Info-Veranstaltung des Personalrats zum Thema HPVG/Freie mit dem Rechtsexperten Christian Rothländer im Foyer des Sendesaals!
Wir wollen:
Wir haben uns in der Tarifgemeinschaft für einen guten Abschluss bei den jüngsten Tarif-verhandlungen eingesetzt – insgesamt 4,6 % für Honorarerhöhungen und Angleichung der Mindesthonorarhöhen in der PopUnit. Wir achten darauf, dass der hr seine Verpflichtungen aus dem „Tarifvertrag Sozialer Schutz (TV SoSch)“ gegenüber freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einhält. Unterstützt ver.di auch weiter, für die Rechte der Freien einzutreten. Denn nur eine starke Gewerkschaft kann Eure Interessen mit der notwendigen Kraft vertreten.
Wer seine Stimme am 30./31. Mai nicht persönlich abgeben kann, hat auch die Möglichkeit der Briefwahl. Im hr-Intranet findet man alle Informationen.
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25. Mai '16, 15.00 Uhr: Info-Veranstaltung des Personalrats zum Thema HPVG/Freie mit dem Rechtsexperten Christian Rothländer im Foyer des Sendesaals