Teileinigung unter Zähneknirschen
Der Streit um die Altersversorgung scheint sich seinem Ende zu nähern. Am Mittwoch den 10. Mai haben sich ARD und die Gewerkschaften ver.di, DJV und DOV, mit einem Eckpunktepapier auf wichtige Teilaspekte einer Änderung bei der Altersversorgung geeinigt. Noch nicht über alle Aspekte, womit auch keine vollständige Einigkeit besteht.
Dynamisierung der Betriebsrenten
Die Versorgungsleistungen werden in Zukunft meist langsamer steigen als die Gehälter:
- Bei Tariferhöhungen ab 2% um jeweils 1% weniger, z.B. bei Erhöhung 2,35% nur um 1,35%.
- Bei Tariferhöhungen zwischen 1 und 2% steigen sie jeweils um genau 1%.
- Bei Tariferhöhungen unter 1% steigen sie in der Regel trotzdem um 1%, also sogar mehr als die Gehälter.
Allerdings nur so lange, dass sie die Gehaltsentwicklung seit Renteneintritt nicht insgesamt überholen. Sollte dieser Fall tatsächlich einmal eintreten, dann wird der übersteigende Betrag nicht endgültig gekürzt, sondern ruht nur und bildet insoweit eine Art Reserve für nachfolgende Erhöhungen. Die Basis für die nächste Anpassung ist nämlich der Betrag einschließlich des ruhend gestellten Teils.
- Da Tarifrunden nicht immer 1 Jahr laufen, wird nicht jahres- sondern monatsgenau gerechnet.
Diese Anpassungsformel schützt die Rentner bei galoppierender Inflation vor allzu großen Verlusten, weil bei großen Gehaltserhöhungen auch die Rentenanpassung größer wird: Mehr als 1% Verlust pro Jahr gegenüber der Gehaltserhöhung kann es nicht werden. Dafür kann es (anders als im öffentlichen Dienst) aber auch bei vielen Nullrunden in Folge nicht dazu kommen, dass die Versorgungsleistungen den Gehältern davonlaufen.
ver.di hat sich in den Verhandlungen für eine Eigenbeteiligung eingesetzt, wobei sich die Eigenbeteiligung an der Höhe der zugesagten Rente bemessen sollte. Dadurch wollten wir zum einen erreichen, dass diejenigen weniger belastet werden, die proportional weniger profitieren und zum anderen bereits entstandene Ansprüche aus der Altersversorgung besser schützen. Wir halten das von uns vorgeschlagene Vorgehen nach wie vor für die bessere und gerechtere Lösung für alle Beschäftigten, besonders aber diejenigen, die am Ende ihres Erwerbslebens stehen und die nun vorgesehenen Kürzungen nicht vorhersehen konnten und jetzt auch nicht mehr ausgleichen können.
Nachdem die Vertreter von DJV und DOV im Laufe der Verhandlungen signalisiert hatten, dass sie dem vom Arbeitgeber favorisierten Modell zustimmen würden, sehen wir uns mit Realitäten konfrontiert, die uns dazu zwingen eine Entscheidung zu treffen und diesen Weg zähneknirschend mitzugehen. So konnten wir wenigstens bei der konkreten Ausgestaltung wichtige Verbesserungen für die Beschäftigten aushandeln.
Hier mussten wir viel abgeben, wenngleich auch nicht so viel wie gefordert.
Reduzierung der Abschläge beim VTV
Die Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der VTV-Rente betrugen bisher zwischen 10 und 15% pro Jahr bzw. 0,8 bis 1,2% pro Monat. Sie werden in Zukunft bei 4 bis 5% pro Jahr liegen, wenn man beim Renteneintritt 30 versorgungsfähige Dienstjahre voll hat, andernfalls etwa doppelt so hoch – in beiden Fällen ist das besser als bisher.
Das ist eine Verbesserung
Abzug aus der letzten Gehaltsrunde
Bei Einigung bis Ende Juli 2017 würden die Gehaltstabellen der Sender vor der Tariferhöhung 2017 um 0,4% angehoben und die in der letzten Gehaltsrunde einbehaltenen 0,4% nachgezahlt.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit
Betriebliche Altersversorgung für Neueingestellte
Die ab Anfang dieses Jahres neu Eingestellten erhalten keine Betriebsrente in vorbestimmter Höhe zugesagt, sondern einen Rentenversicherungsbeitrag. Es ist dann ihr Risiko oder ihre Chance, was daraus wird. Die ARD will einen Versicherungsbeitrag von 4,6 bis 10,5% des Gehalts als Beitrag zahlen – in den unteren Gruppen ab 4,6% und in den oberen bis 10,5%. DJV und DOV goutieren diese Verteilung, wir halten sie für ungerecht. Das Eckpunktepapier hält diesen Punkt explizit offen.
Dieser Punkt ist also noch nicht geeinigt, daran könnte das ganze Paket scheitern.
Veränderungssperre
Es soll mindestens 15 Jahre lang Ruhe um die Altersversorgung herrschen. Darüber besteht Einigkeit. Sollten die Anstalten in diesen 15 Jahren dennoch erneut Verschlechterungen der Altersversorgung fordern, sollen ihnen erhebliche Sanktionen drohen. Auch das akzeptiert die ARD dem Grunde nach. Natürlich soll es auch nicht sanktionsfrei möglich sein, in anderen Tarifverhandlungen auf Abstrichen zu bestehen, weil angeblich wieder einmal die Versorgungslasten zu hoch sind. Es ist insgesamt wichtig, dass die Sanktionen nicht umgangen werden können.
Allerdings streiten die Juristen noch darüber, wie das rechtsverbindlich vereinbart werden kann.
Auch dieser Punkt ist noch offen und könnte das gesamte Paket scheitern lassen.
V.i.S.d.P.: Annette Greca, ver.di – Fachbereich Medien – RFAV – Verband öffentlich-rechtlicher Rundfunk Bayern Schwanthalerstraße 64, 80336 München, Tel: 089/59977-1084, Fax: 089/59977-3089, annette.greca@verdi.de
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