Wichtig für Feste Freie (12a-ler) beim BR: vorgezogene Rente mit vollem Zuverdienst auch für Arbeitnehmerähnliche möglich

© Jens Olsson
BR Führungsetage
10.04.2024

Seit 1.1.2023 gibt es unbefristet keine Zuverdienstgrenzen mehr bei Bezug der vorzeitigen gesetzlichen Rente. Das bedeutet, dass zur gesetzlichen Rente ohne Abzug von der Rente hinzuverdient werden kann.

In Fällen, in denen Arbeits- oder Tarifverträge die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei Bezug einer Rente vorsehen, kann dieses arbeitsrechtlich problematisch sein. Eine derartige Regelung enthält jedoch der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des Bayerischen Rundfunks gerade nicht. Dennoch hat der BR Mitarbeiter*innen gegenüber, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente beantragt haben, mitgeteilt, dass damit das arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnis endet. Wir sahen und sehen das nicht so und haben einem Mitglied zur Durchsetzung seiner Ansprüche Rechtsschutz gewährt.

Die Erfolgsaussichten standen gut, die Richterin hat ein sehr gutes, über den ursprünglich geforderten Betrag hinausgehendes Vergleichsangebot vorgeschlagen, das beide Seiten angenommen haben.

Der BR möchte nun auch mit ver.di in Verhandlungen treten, um eine tarifliche Regelung zu erzielen. Wir wissen noch nicht, wie der BR sich dieses konkret vorstellt, lehnen jedoch jegliche Verschlechterung eurer Rechtsposition ab.

Soweit es Probleme mit dem BR gibt, wenn die Möglichkeit von Rente und Hinzuverdienst wahrgenommen werden möchte, dann können Mitglieder sich gerne bei uns zur Beratung melden.


(Beitrag aktualisiert am 10.4.2024)