Warnstreik beim BR am 7. und 8. August

© ver.di
Streiktag
08.08.2024

Wer?
Zum Streik aufgerufen sind alle Beschäftigten des Bayerischen Rundfunks an allen Standorten des BR. Der Aufruf schließt auch diejenigen ein, die auf Dienstgang, Dienstreise, im Homeoffice oder mobiler Arbeit sind. Auch alle Mitarbeiter:innen in den Regionalstudios, im BR-Hauptstadtstudio (Berlin) und in den Korrespondentenbüros sind vom Aufruf erfasst. Alle festen und arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeitenden des BR – dazu gehören natürlich auch die Azubis, Volontär:innen, dual Studierende und Werkstudierende – sind aufgefordert sich am Warnstreik zu beteiligen und die Arbeit niederzulegen!


Wann?
von Mittwoch, 07. August 2024 03:30 Uhr bis Freitag, 09. August 2024 3:59 Uhr

 

Wo?
Weitere Informationen zu den Streikveranstaltungen erhalten ver.di-Mitglieder per Mail.

München:


08.08. EineWeltHaus, großer Saal (EG) ab 10 Uhr
Schwanthalerstr. 80, 80336 München – hybride Veranstaltung (vor Ort und online) mit anschließender Möglichkeit in verschiedenen Arbeitsgruppen die Tarifrunde mitzugestalten – Link wird am 08.08. hier eingestellt und per Mitgliedermail verschickt

 

Link:

Hier geht es zur hybriden Streikversammlung 

https://shorturl.at/n5ucD


Nürnberg:

 

07.08. am Studio Franken, an der Schranke/Pforte (Wallensteinstraße) 8:30 – 9:30 Uhr

andere Standorte/Homeoffice:

08.08. hybride Streikversammlung (Teams-Schalte aus dem EineWeltHaus München) ab 10 Uhr

Link wird am 08.08. rechtzeitig HIER eingestellt und per Mail an alle ver.di-Mitglieder verschickt

 

Informiert eure Kolleginnen und Kollegen (insbesondere die, die im Homeoffice vielleicht nichts von dem Streikaufruf mitbekommen haben) und motiviert sie sich dem Streik anzuschließen!

Sollte es während des Streiks zu Problemen mit Vorgesetzten kommen, wende dich bitte umgehend telefonisch an die Streikleitung: 0160 3216310

 

  • Streikerfassung & Beantragung von Streikunterstützung

    Alle Streikenden tragen sich in die Streikliste bei der zentralen Streikerfassung ein.
    Streikende ver.di-Mitglieder füllen zusätzlich den Antrag für Streikunterstützung aus.
    Mitglieder anderer Gewerkschaften wenden sich wegen Streikgeld/-unterstützung an ihre Gewerkschaft.

    München

    7.8. am BR-Hochhaus 10 - 11 Uhr 
    8.8. EineWeltHaus, großer Saal (EG), ab 10 Uhr 
    Schwanthalerstr. 80, 80336 München

    Nürnberg

    8.8. im DGB-Haus 10.30 - 11.30 Uhr
    Kornmarkt 5-7, 90402 Nürnberg, Raum 6.19 - 6. Stock 

    andere Standorte/Homeoffice

    Streikerfassung:
    per Mail
     noch am gleichen Tag unter Angabe des vollständigen Namens und Dauer der Streikteilnahme an muenchen@connexx-av.de

    Beantragung der Streikunterstützung
    "Formular Streikunterstützung" im Anhang der Mitgliedermail oder unten unter Downloads. Bitte unbedingt die ausgefallenen Stunden in die Kästchen eintragen. Beide Streiktage können auf dem gleichen Formular eingetragen und eingereicht werden. 

    Rücksendung des Formulars per Mail an fb-a.m@verdi.de oder postalisch an:

    ver.di München & Region
    Landesfachbereich A
    Stichwort: Streikerfassung örR
    Neumarkter Str. 22
    81673 München

    ver.di-Mitglieder aus dem Studio Franken schicken das Formular per Mail an fb-a.mfr@verdi.de oder postalisch an: 

    ver.di Bezirk Mittelfranken 
    FB A "Streikerfassung örR"
    Kornmarkt 5 - 7 
    90402 Nürnberg

    Die ver.di unterstützt ihre Mitglieder mit Streikunterstützung/-geld. Dieses zahlen wir aus, sobald der Arbeitgeber bekanntgibt, dass er aufgrund der Streikteilnahme den Lohn/das Honorar einbehalten wird. Infos zu Streikunterstützung/-geld und Berechnung findest du hier (LINK). 

    ver.di-Mitglieder, die am Streik teilnehmen, aber keinen Lohn- oder Honorarausfall befürchten müssen, tragen sich in die Streikliste ein. Das Ausfüllen des Antrags auf Streikgeld ist in diesem Fall nicht notwendig.

    Nicht-Mitgliedern, die am Streik teilnehmen, empfehlen wir aus Gründen der Rechtssicherheit, sich zum Zwecke des Nachweises der Streikteilnahme ebenfalls in die Streikliste einzutragen. Streikunterstützung ist eine Mitgliederleistung der ver.di. Nicht-Mitgliedern zahlen wir kein Streikgeld.

    Neu beigetretenen Mitgliedern zahlen wir Streikunterstützung, wenn sie bereits im Vormonat Mitglied waren. Ein rückwirkender Beitritt zum Vormonat ist möglich. 
    Wenn du noch Mitglied werden und damit von der Streikunterstützung durch ver.di profitieren möchtest, sprich bestenfalls eine/n Kollege/in bei der Streikerfassung vor Ort an – falls du nicht vor Ort sein kannst, aber noch Mitglied werden möchtest, melde dich schnellstmöglich per Mail: annette.greca@verdi.de

     

     


  • FAQ - Fragen zu Streik und Streikrecht

    Wer darf streiken? 

    Jeder Mitarbeitende, egal ob fest, frei, Azubi, Volontär, dual studierend, gewerkschaftlich organisiert oder nicht, darf an einem Streik teilnehmen, wenn eine der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zum Streik aufruft. 
    Für deine Beteiligung am Streik darfst du nicht bestraft, abgemahnt oder gekündigt werden. Das Recht am Streik teilzunehmen ist sogar im Grundgesetz verankert. Art. 9 III GG stellt klart, dass es das Recht der Arbeitnehmer:innen ist, ihre Interessen gemeinsam mit den Kolleg:innen durchzusetzen.

    Warum sollte ich streiken?

    Durch einen (Warn-)Streik verleihen die Arbeitnehmer:innen ihren Forderungen in einer Tarifauseinandersetzung Nachdruck. Nur durch eine hohe Streikbeteiligung kann der Druck auf die Arbeitgeberseite dahingehend erhöht werden, dass diese im Tarifkonflikt zum Einlenken gezwungen wird. Deswegen zählt jeder einzelne Streikende. 
    Mit der Teilnahme am Streik werden die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ausgesetzt. Die Beschäftigten sind nicht mehr verpflichtet, Arbeitsleistungen zu erbringen, der Arbeitgeber darf für die Zeit der Teilnahme am Streik das Arbeitsentgelt abziehen.

    Muss ich mich in die Streikliste des Arbeitgebers/Vorgesetzten eintragen?

    Die Streikteilnahme darf keine rechtlichen Folgen für das Arbeitsverhältnis haben. Auch die Forderung, sich in Streiklisten einzutragen, ist nicht zulässig.
    Selbstverständlich erhält der Arbeitgeber keine Einsicht in die Streikliste der ver.di!
    Wirst du von deinem Vorgesetzten direkt auf deine Teilnahme am Streik angesprochen, darfst du nicht lügen und auch keine falschen Angaben machen,  
    Will der bestreikte Arbeitgeber das Entgelt für die Zeit des Streiks abziehen, so muss er Beginn und Ende der Streikteilnahme der einzelnen Beschäftigten nachweisen. 

    Muss ich mich bei meinem Vorgesetzten abmelden, wenn ich am Streik teilnehme?

    Nein. Weder musst du vor Arbeitsantritt anrufen, um dich abzumelden, noch "ausstempeln" wenn du gehst, um am Streik teilzunehmen. Du kannst dich auch noch während eines laufenden Streiks entscheiden die Arbeit niederzulegen, also unangekündigt deinen Arbeitsplatz verlassen. 
    Sind in einem Betrieb oder einer Dienststelle Zeiterfassungssysteme vorhanden, so besteht für die Zeit der Streikteilnahme keine Verpflichtung, „auszustempeln“. Das BAG hat hierzu einen einfachen Grundsatz aufgestellt:
    „Wer ausstempelt, befindet sich in seiner Freizeit. Ein „Streiken“ während der Freizeit ist aber rechtlich nicht möglich.“

    Auch eine weitere in der Praxis oft strittige Frage hat das BAG klar gestellt:
    Die Zeit der Streikteilnahme darf nicht auf ein Gleitzeitkonto angerechnet werden oder als „Fehlzeit“ in einem Zeiterfassungssystem verbucht werden. Die Streikteilnahme führt dazu, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, das entsprechende Entgelt einzubehalten. Eine einseitige Anrechnung durch den Arbeitgeber auf die Arbeitszeit ist nicht zulässig. Wird die Zeit der Streikteilnahme in einem Zeiterfassungssystem automatisch als „Fehlzeit“ abgerechnet, kann die Rückgängigmachung verlangt werden.
    Auch hieraus folgt nochmals, dass ein Ausstempeln bzw. ein Einstempeln am Streiktag nicht verlangt werden kann.

    Niemand muss Streikbrecher sein!

    Manche Vorgesetzte behaupten, dass sie Beschäftigte einseitig zu "Notdienstarbeiten" verpflichten können.
    ver.di hat im aktuell laufenden Tarifkonflikt keine Notdienstvereinbarung unterzeichnet. Solltest du am Gehen gehindert werden, wende dich umgehend telefonisch an die Streikleitung. 
    Zur Gefahrenabwehr für Leib oder Leben im Bereich der wesentlichen Daseinsvorsorge wird ver.di den Abschluss von Notdienst-Vereinbarungen anstreben. Die Bereiche und die Personen, die im Notdienst tätig werden sollen, werden darin festgelegt. Weigert sich ein Arbeitgeber, eine entsprechende Notdienst-Vereinbarung abzuschließen, werden wir die Notdienste sicherstellen. Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind derartige Vereinbarungen bisher nicht gebräuchlich.
    Auch Leiharbeiter müssen laut AÜG in einem bestreikten Betrieb nicht arbeiten. 

    Ich habe Urlaub oder bin krank

    Waren Beschäftigte vor Beginn des Streiks krank oder in Urlaub, so verbleibt es bei Beginn des Streiks dabei. Streikwillige können aber gegenüber ihrem Arbeitgeber erklären, dass sie den Urlaub beenden und am Streik teilnehmen. Dies führt zu einem entsprechenden Entgeltabzug, der Urlaub bleibt aber erhalten. Gegebenenfalls sind aber Verfallsfristen zu beachten, diese werden durch eine Streikteilnahme nicht hinausgeschoben.
    Erkranken Streikteilnehmer nach Beginn des Streiks, so können sie gegenüber ihrem Arbeitgeber die Beendigung der Streikteilnahme mitteilen. Sinnvollerweise soll dies schriftlich geschehen und durch Vorlage eines Attestes. Nur dann kann wieder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle beansprucht werden.

    Streik und Strafrecht

    Der Streik rechtfertigt keine strafbaren Handlungen. Werden Streikende aufgefordert, das Betriebsgelände zu verlassen, müssen sie dem Folge leisten. Unvermeidbare Verzögerungen z.B. durch Gespräche oder Streikposten im Zugangsbereich eines Betriebes müssen jedoch hingenommen werden. Die Streikenden dürfen ihre Meinung auch „schimpfend und polternd“ äußern, Beleidigungen oder tätliche Angriffe sind aber nicht zulässig. 

     

    Weitere spannende Infos zum Thema Streik, Streikrecht und warum auch du mitstreiken solltest, findest du hinter diesem Link oder unter Downloads

    Wer es ganz genau wissen will: Die Broschüre Streikrecht von A bis Z (unter Downloads) beantwortet auch die detaillierteste Frage. 

     


  • Warum soll ich mich am Streik beteiligen?

    Wer willst Du sein?   Entscheide selbst!

    Dabeisein und mitmachen, um Deinen Kaufkraftverlust zu verhindern?

    Bist Du ein fairer Teamplayer, der in der Gruppe um Erfolge ringt und diese gern teilt?
    Oder willst Du Dich zurücklehnen, andere für Dich kämpfen lassen, abwarten und dann vom Ergebnis profitieren?

    Genau diese Frage werdet Ihr für Euch in der laufenden Tarifrunde zu  Gehältern und Honoraren beantworten müssen – ob ihr wollt oder nicht. Denn bei jedem Streik gibt es nur zwei Möglichkeiten: Solidarität zeigen, mitmachen und dann gemeinsam profitieren – oder nur zuschauen.

    Jedes Tarifergebnis fällt viel besser aus, wenn auch Du mitmachst!

    Wir können einen weiteren Kaufkraftverlust unserer Einkünfte und eine Abkoppelung von der allgemeinen Einkommensentwicklung nur gemeinsam verhindern, wenn möglichst viele Kolleginnen und Kollegen durch Ihre persönliche Teilnahme an Streiks Druck auf den BR ausüben. Dieser muss spürbar sein. Streik muss wehtun! Unser Publikum versteht das durchaus! Freiwillig gibt die Geschäftsleitung uns kaum etwas. Das gegenwärtige Angebot beweist das. Es liegt weit hinter einem Ausgleich des bereits erlittenen Kaufkraftverlustes zurück und bedeutet letztlich Abkoppelung.

    Politiker, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kaputtsparen wollen, benutzen die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) als Sprachrohr. Die sitzt den Intendant:innen mit einem rigiden Spardiktat im Nacken. Diesem Druck der Politik auf den öffentlich-rechtliche  Rundfunk sollten wir als Belegschaft widerstehen, statt ihm nachzugeben – auch in den Tarifverhandlungen!

    Wenn Du zeigst, dass man mit Dir nicht alles machen kann, dann gewinnst Du an Respekt!

    Hier noch einige Informationen, falls Du noch unentschlossen bist, ob Du ver.di im BR bei den kommenden Streikaufrufen unterstützen willst:

    • In den vergangen drei Jahren hat Dein Einkommen beim BR durch massive Teuerung rund 12 Prozent an Kaufkraft verloren.
    • Wenn Dein Gehalt, Dein Honorar nicht mit der Inflation schritthält, büßen auch Deine Altersbezüge an realem Wert ein. Das gilt für die Betriebsrente wie auch für die staatliche Rente
    • Der BR kann nur ein attraktiver Arbeitgeber bleiben, wenn er sich im Wettbewerb um qualifizierte Bewerber behaupten kann, indem er angemessen bezahlt.

    Eure breite Unterstützung aus allen Direktionen, Bereichen und Abteilungen des gesamten BRs – vor Ort, auf Dienstreisen  oder im Homeoffice ist gefragt.
    Nur gemeinsam können wir etwas erreichen!

    Trau Dich – mit uns als ver.di zu streiken!

     


  • Warum habe ich den Streikaufruf nicht per Mail bekommen?

    Der Aufruf und weitere Informationen zum Streik werden nach Ablauf der Sperrfrist per Mail an alle aktiv beschäftigten ver.di-Mitglieder in den bestreikten Betrieben versandt.

    Du hast keine Mail bekommen?
    Wenn sich unsere Mail auch nicht im Spam-Ordner findet, können wir dich leider nicht kontaktieren, weil du keine (aktuelle und/oder erreichbare) private Mailadresse hinterlegt hast oder bei ver.di nicht hinterlegt ist, dass du aktuell beim BR beschäftigt bist.

    Gerne kannst du das unter der URL meine.verdi.de ändern, dann erhältst du künftig alle Infos bequem ins Postfach. Selbstverständlich kannst du deine Einwilligung jederzeit widerrufen.
    Falls du deine Mitgliedsdaten ändern oder neue Kontaktdaten hinterlegen möchtest, kannst du dich auch an die Mitgliederbetreuung wenden.
    Die Kolleginnen erreichst du unter der 089 - 599 77 0 oder per Mail: service.bayern@verdi.de