In der zweiten Verhandlungsrunde am 11.04.2024 legte der BR wider Erwarten ein Angebot vor.
Diese Offerte entspricht nicht im Geringsten unseren Forderungen!
Das Angebot des BR im Detail:
- Laufzeit 30 Monate (01.01.2024 bis 30.06.2026)
- Lineare Erhöhung der Gehaltstabellen um 2,25% zum 01.01.2024; weitere lineare Erhöhung um 2,46% in 2025 unter Vorbehalt der Umsetzung des 24. KEF-Berichts
- Entsprechende Erhöhung der Beträge der Honorarrahmen, sämtlicher effektiv gezahlter Honorare, aller laufenden Clusterwerte der redaktionellen Mitarbeit
- Kein Sockel
- überproportionale Anhebung (ohne Sockel) Vergütung Auszubildende, Volontäre/innen, Werkstudierende und Dualstudierende
- Tarifierung Elternurlaub feste Freie: Anspruch auf ein Jahr Elternurlaub innerhalb der ersten drei Jahre nach Geburt des Kindes, Mindestdauer: ein Monat, Aufteilung auf zwei festgelegte Zeiträume möglich
Gegenforderungen des BR:
- Neuregelung Familienzuschlag
umfassender Ansatz: so aufwandsneutral wie möglich, einheitlicher Familienzuschlag für Feste und Freie, Anspruchsvoraussetzungen wie Kindergeld (Hauptunterschied : nur bis zum 25. Lebensjahr), Entfall der Konkurrenzklausel bei Bezug von Familienzuschlag außerhalb des BR . Damit wird mehr Gerechtigkeit zwischen Festen und Freien und eine Anpassung an den ÖD/familienbezogene Vergütungsbestandteile bei den Beamten erreicht und Verwaltungsaufwand reduziert - Streichung des Antragsrechts des MA, den Ausgleich von drei arbeitsfreien Tagen/ Kalenderjahr ins Langzeitkonto einzustellen (Tz 322.4. MTV): Ermöglichung der Zuweisung durch Vorgesetzen
- tarifvertragliche Anpassung Sonderurlaubsanspruch bei Niederkunft der Ehefrau (Tz. 355.14 MTV / Durchführungs-TV Nr.3) ab Inkrafttreten Familienstartzeitgesetz.
- Wegfall der letzten Stufe in den Gehaltstabellen:
Hintergrund: Vergütungsniveau bei BR laut Kienbaum-Gutachten zu hoch - Gesprächsbedarf zu Anpassung Einstiegshöhe 12-a-Status
Unsere gemeinsame gewerkschaftliche Hauptforderung ist eine 10,5 prozentige lineare Erhöhung der Gehälter und der Beträge der Honorarrahmen bei einer Laufzeit von lediglich 12 Monaten.
Die Tarifforderungen der ver.di haben wir hier veröffentlicht.
Das Angebot des BR befindet sich außerhalb der Vorstellungskraft der Gewerkschaften.
Es orientiert sich allein an den Vorgaben des aktuellen 24. KEF-Berichts. Dieser Bericht bildet den Rahmen für den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten, auf dessen Grundlage eine Empfehlung zur Anpassung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen wird.
Diese Vorgehensweise greift jedoch massiv in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie ein.
Der Begriff „Tarifautonomie“ bedeutet, dass nur die Tarifvertragsparteien, hier ver.di, BJV und unisono sowie der BR Tarifabschlüsse gestalten dürfen. Angesichts des deutlichen Kaufkraftverlustes der letzten beiden Jahre ist eine angemessene Steigerung der Gehälter und Honorare erforderlich.
Die Durchsetzung unserer berechtigten Forderungen können wir nur gemeinsam erstreiten!
Macht Euch bereit!
Eure Verhandlungsdelegation von
ver.di, BJV und unisono