Der Bayerische Rundfunk hatte seit 2021 arbeitnehmerähnliche Moderierende beim Jugendsender PULS nicht nach Tarif bezahlt. ver.di konnte diesen Missstand im Sinne der Beschäftigten erfolgreich beenden und hat nach harten Verhandlungen für die Betroffenen individuelle Nachzahlungen im mittleren fünfstelligen Bereich erreicht. Die Beträge werden bis zum 15.4.2024 überwiesen.
Die fachliche und juristische Begleitung durch ver.di führte im Rahmen von Verhandlungen unter Ankündigung gerichtlicher Durchsetzung zu einer für alle Betroffenen mehr als zufriedenstellenden Lösung. Die Verhandlungen fanden unter ständiger Rückkopplung und Einbeziehung der Betroffenen statt. Bis zum Ende des Verhandlungsprozesses waren über 90% der ehemaligen PULS-Moderator:innen der Gewerkschaft beigetreten.
"Am Beispiel der Puls-Moderator:innen hat man deutlich sehen können, dass der BR nicht von allein fair mit seinen Mitarbeitenden umgeht und es die Gewerkschaft braucht, um ihn daran zu erinnern, wenigstens zum Teil seinen getroffenen Vereinbarungen nachzukommen," erklärt Schlien Gollmitzer, Betroffene und ehemalige PULS-Moderatorin.
Zum Hintergrund:
Seit dem Start des PULS-Radioprogramms 2013 wurden die Kolleginnen und Kollegen für ihre Moderation im Radioprogramm schlechter honoriert als andere Moderierende im Bayerischen Rundfunk. Der BR umging dabei aktiv den geltenden Honorarrahmen. Die Mitglieder wandten sich schon damals an ver.di. Da die jungen Kolleginnen und Kollegen ausschließlich freie Mitarbeitende waren, scheuten sie die gerichtliche Auseinandersetzung, um den vollen tariflichen Moderationssatz einzuklagen. Mithilfe der Gewerkschaft konnten sie jedoch eine neue Tarifierung (Sonder-HKZ PULS) erzwingen, welche in den Folgejahren zu einer erheblichen Verbesserung ihrer Bezahlung führte. Allerdings blieb auch die ausgehandelte Sonderhonorierung deutlich unter dem gültigen Honorarrahmen.
In Anbetracht der zu diesem Zeitpunkt laufenden Verhandlungen über ein neues Honorierungssystem wurde in den Vereinbarungen über die Sonder-HKZ PULS eine Nachzahlung vereinbart, die bei Abschluss des neuen Honorierungssystems die geringeren Honorarsätze hätte kompensieren sollen. 2021 lief die gemeinsame Vereinbarung zu einer Sonderhonorierung für PULS-Moderator:innen aus. Ab diesem Zeitpunkt hätten die Kolleg:innen nach Einschätzung von ver.di Anspruch auf Bezahlung nach Honorarrahmen gehabt, denn die ausgelaufene Sonder-HKZ war ja nur eine Erlaubnis, zeitlich befristet vom Honorarrahmen nach unten abweichen zu dürfen.
Dies galt bis zur gemeinsamen Einführung eines neuen redaktionellen Honorierungssystems 2023. Der Streit entzündete sich daraufhin an der nicht geleisteten Nachzahlung aus der letzten Verlängerung der Sonder-HKZ. Da nach mehrmaliger Ansprache durch die Beschäftigten der „Nachschlag“ nicht geleistet wurde, verwiesen die Beschäftigten nach Beratung durch ver.di auf ihr Recht nach tariflicher Bezahlung und drängten auf eine Nachvergütung der entstandenen Differenzbeträge. Insgesamt handelte es sich hierbei um eine mittlere sechsstellige Summe, die der BR nicht bereit war zu zahlen.
Die PULS-Kolleginnen und Kollegen blieben allerdings solidarisch, stimmten sich intern und mit ihrer Gewerkschaftsvertretung regelmäßig zum weiteren Vorgehen ab und blieben beharrlich bei ihren Forderungen. Dabei schlossen sich weitere Betroffene ver.di an. Durch Anstoßen einer Individualklage unter Rechtsschutz von ver.di konnte dann aber eine Verhandlungslösung erreicht werden: Für den Zeitraum zwischen dem 1.4.2020 und dem 31.3.2023 wurde pro geleisteter Moderationsschicht eine Nachzahlung in Höhe von 110 € vereinbart.
Die Radio-Moderatorinnen und Moderatoren bei PULS erhalten dank der Unterstützung durch ver.di also eine erhebliche Nachzahlung. Ein großer Erfolg für die Solidarität und Beharrlichkeit der Beschäftigten.
Betroffene, die in diesem Zeitraum bei PULS Moderationsschichten geleistet, bis zum 15.4.2024 aber keine Nachzahlung für die geleisteten Schichten erhalten haben, sollten sich bei der für den BR zuständigen Gewerkschaftssekretärin Annette Greca melden.
Tel: 089 – 599 77 338 oder annette.greca@verdi.de.