Nach über 12-stündigem zähem Ringen haben wir gestern mit dem BR ein Verhandlungsergebnis erzielt. Geschnürt wurde ein Paket, das vor allem auf die jungen Mitarbeitenden abzielt und mehrere soziale Komponenten enthält. Für die unteren Lohngruppen (einschließlich Gehaltsgruppe 10) wird das Urlaubsgeld verdreifacht, für die meisten anderen Beschäftigten signifikant angehoben. Für die Gehälter für Azubis, Volontär*innen, Werkstudierende, Dual Studierende, wissenschaftliche Dokumentar*innen, Praktikant*innen, Hospitant*innen haben wir eine Erhöhung von bis zu 11,3 % erreicht. Die Übernahme von Azubis erfolgt bis Ende 2026 in Gehaltsstufe 3. Das bedeutet, dass junge Beschäftigte mit deutlich mehr als 10 % ins Berufsleben starten als bisher. Für die festen Freien konnte ein Anspruch auf einjährigen Elternurlaub erzielt werden. Dadurch wird der BR als Arbeitgeber für seine jungen Beschäftigten deutlich attraktiver.
Das gilt auch für junge Beschäftigte der Klangkörper: Bei allen Klangkörpern wird die Eingangsstufe gestrichen und mit einer erheblichen Verkürzung der Vorrückung erfolgt eine signifikante Verbesserung für die Musiker*innen und Chorsänger*innen. Die Höherstufung erfolgt bereits nach sechs Jahren und die erworbenen Beschäftigungsjahre werden entsprechend angerechnet.
Die Gehälter, Honorare und Gagen der Beschäftigten werden ab dem 01.12.2024 um 4,71 % erhöht. Zum 01.01.2026 erfolgt eine weitere Erhöhung um 1,23 % kurz vor Ende der Laufzeit am 31.01.2026. Außerdem erhalten die Beschäftigten noch diesen Dezember eine Einmalzahlung von 3.000 Euro (Teilzeitkräfte anteilig, Lernende 1.000 Euro).
Die Eckpunkte des Verhandlungsergebnisses
- Anhebung der Gehälter, Honorare und Gagen um 4,71 % zum 01.12.2024 und weitere 1,23 % zum 01.01.2026
- Laufzeit des Tarifvertrags: 25 Monate (01.01.2024 bis 31.01.2026)
- Überproportionale Steigerung der Gehälter aller Lernenden um mindestens 10 %, Verstetigung des Anspruchs auf das bisher freiwillig gezahlte 13. Gehalt (dadurch Erhöhung der Tabellenwerte um ca. 20 %)
- Erhöhung des Urlaubsgelds auf folgende Beträge: 925 Euro (GG 1-10), 525 Euro (GG 11-16, 12a-Freie und Klangkörper), 450 Euro (Lernende)
- Einmalzahlung von 3.000 Euro im Dezember 2024, 1.000 Euro für Lernende
- Neuregelung der Gehaltsstufen bei den Klangkörpern
- Neuregelung und Anhebung des Familienzuschlags: Feste und Freie erhalten ab 01.12.2024 160,50 Euro, Wegfall der Konkurrenzklausel zum ÖD, Verzicht des BR auf Rückforderungen wegen Konkurrenzklausel, Absenkung der Bezugsdauer vom 27. Lebensjahr auf die Höchstbezugsdauer des Kindergelds, Übergangsregelung bis Ende 2028
- Ein Jahr unbezahlter Elternurlaub für 12a-Beschäftigte; BR prüft Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung während des Elternurlaubs bis Ende der Laufzeit
- BR verzichtet auf Erhöhung der Kantinenpreise für die Laufzeit des Tarifvertrags
- Erhöhung der Versorgungsleistungen (TVA/TVO/VTV) um 2,79 % ab 01.12.2024 sowie um 1,08 % ab 01.01.2026
- Zusage des BR auf ARD-Ebene eine Erhöhung der Altersvorsorge für 12a-Freie anzustreben
- Verlängerung der Vereinbarung zur sachgrundlosen Befristung bis Ende 2026
- Abnahme der arbeitsfreien Tage gem. Tz. 322.4 MTV im laufenden oder kommenden Jahr
- BR verzichtet auf Streichung der letzten Gehaltsstufe sowie Anhebung der Einstiegshöhe (Verdienst) für den Erhalt des 12a-Status
- Verhandlungsklauseln zu folgenden Themen: Modernisierung des LZK, Arbeitszeitverkürzung für in Randzeiten disponierte Arbeitnehmer*innen, BR prüft Einführung von Metis-Zählpixeln