"Zu kurz gesprungen", so kommentierte Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Entscheidung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten über die zukünftigen Onlineregeln für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. "Endlich haben sich die Länder auf eine Reform des Telemedienauftrags einigen können. Das ist die gute Botschaft. Aber was dabei herausgekommen ist, verkennt die wahren Gegebenheiten im Netz und bleibt gedanklich in der anlogen Welt stecken", erklärte Werneke. Hintergrund ist, dass das Verbot der Presseähnlichkeit für öffentlich-rechtliche Onlineinhalte nicht nur beibehalten, sondern in der praktischen Anwendung sogar verschärft werden soll. "Das bedeutet ein weitgehendes Verbot von Texten in den Onlineportalen und Apps der Öffentlich-Rechtlichen. Wir glauben weiterhin, dass zum Internet alle Darstellungsformen gehören, selbstverständlich auch Text", so der ver.di-Vize.
Begrüßenswert seien die beschlossenen Lockerungen bei den Verweildauern. "Die Abschaffung der 7-Tage-Regel war mehr als überfällig. Hier ist den Ländern ein Schritt nach vorn gelungen. Denn die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler erwarten im Netz zurecht ein umfassendes öffentlich-rechtliches Angebot", sagte Werneke.
In der Frage der künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bewertete Werneke das derzeit unter den Ländern diskutierte Indexierungsmodell grundsätzlich positiv. Danach soll die Höhe des Rundfunkbeitrags an die Preissteigerung geknüpft werden. "Dafür ist es aber erforderlich, dass bei der Umstellung auf ein solches Modell das bestehende Finanzvolumen für ARD, ZDF und Deutschlandradio zu Grunde gelegt wird. Alles andere würde zu nicht vertretbaren Einschnitten im Programm führen", so der stellvertretende ver.di-Vorsitzende.
Bezogen auf die Neudefinition des Auftrages für die öffentlich-rechtlichen Sender begrüßt die Gewerkschaft den unter den Ländern diskutierten Vorschlag, den Sendern mehr Ausgestaltungsmöglichkeiten zu geben. "Die Beauftragung muss jedoch für alle Programmbereiche gelten und wettbewerbsrechtlichen Überprüfungen standhalten. Unterhaltung, Film und andere fiktionale Angebote sowie die Übertragung von Sportereignissen müssen auch künftig Bestandteile des öffentlich-rechtlichen Programms sein. Sie sind wesentlich für dessen Attraktivität und die Akzeptanz der Finanzierung der Sender durch die Bürgerinnen und Bürger", führte Werneke dazu aus.
Günter Isemeyer
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