Mehr Mitbestimmungsrechte für Freie

Pressemitteilung vom 15.06.2021

 

ver.di begrüßt neues Bundespersonalvertretungsgesetz

Arbeitnehmerähnliche Personen bei den Rundfunkanstalten Deutsche Welle, Deutschlandradio, MDR und rbb erfahren mit dem heute (15. Juni) in Kraft getretenen, novellierten Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) eine Stärkung ihrer Mitbestimmungsrechte. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Novellierung als echten Fortschritt: „Künftig können sich auch die arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeitenden mit ihren Fragen und Problemen an den Personalrat wenden, nicht mehr nur die Angestellten – ein längst überfälliger Schritt angesichts des großen Stellenwerts der Arbeit der Freien in den Rundfunkanstalten. Sie sind ein essentieller Teil der Belegschaft, ohne den kein Programm und kein reibungsloser Sendeablauf mehr möglich wäre“, sagte Christoph Schmitz, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands. Die neuen Regelungen seien als Erfolg der beharrlichen Forderungen von Gewerkschaften und Personalräten zu werten.

Allerdings schaffe, obwohl der Gesetzgeber 99 Prozent der arbeitnehmerähnlichen Freien in die Mitbestimmung einbeziehen wollte, die Gesetzesformulierung auch Unklarheiten, in dem sie die Mitbestimmung nicht auf Freie, die „maßgeblich an der Programmgestaltung beteiligt sind“, beziehe, so Schmitz. Damit sei ein möglicher Ausnahmetatbestand geschaffen worden, der die Personalräte in der Praxis vor viele Herausforderungen stellen werde. „Es gilt, möglichst alle Freien in die Mitbestimmung einzubeziehen. Wir unterstützen daher die Personalräte dabei, diese Vorgaben selbstbewusst und proaktiv umzusetzen“, kündigte Schmitz an. Mit der Novelle des BPersVG sei ein neues Leitbild für die demokratische Teilhabe der rund 18.000 arbeitnehmerähnlichen Personen in den Rundfunkanstalten geschaffen worden, das die Chance berge, die Gerechtigkeit in der Belegschaft nachhaltig zu fördern.

Bei der Deutschen Welle, für die der Paragraf 116 BPersVG unmittelbar gilt, treten die neuen Mitbestimmungsregelungen bereits ab heute in Kraft. Für die arbeitnehmerähnlichen Personen im NDR wird mit dem Inkrafttreten des novellierten NDR-Staatsvertrages am 1. September 2021 die noch weitergehende Regelung gelten, dass ausnahmslos alle arbeitnehmerähnlichen Personen beim NDR unter den Schutz- und Geltungsbereich des BPersVG fallen. Für die weiteren drei Anstalten gilt mit § 131 BPersVG bis zum 31.Dezember 2024 die bisherige Regelung, es sei denn, in den jeweiligen Staatsverträgen wird zuvor Abweichendes geregelt.

 

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