Fest oder Frei?

Scheinselbstständigkeit

01.01.2001

Statusfragen: Frei, fest frei, Pauschalist oder doch scheinselbstständig?

Es rumort in den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen: Der Zoll, der ebenso wie die Rentenversicherung Arbeitsverhältnisse überprüft, hat mal ganz genau in die Bücher diverser Medienhäuser geschaut. Es geht um die Frage, ob jemand, der regelmäßig für den Verlag arbeitet, in Dienstplänen auftaucht und maßgeblich am Erscheinen von Publikationen beteiligt ist, tatsächlich „frei“ sein kann oder am Ende des Tages nicht doch abhängig beschäftigt ist. Stellt der Zoll „Scheinselbstständigkeit“ fest, dann stehen die Verlage vor hohen Nachforderungen für die entgangenen Sozialversicherungsabgaben (z.B. in die Renten- oder Arbeitslosenversicherung) samt Strafzahlungen. Die Verlage müssen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile nachzahlen. Denn mit den vermeintlich „Freien“ haben sie das Problem der Sozialabgaben bisher für sich sehr günstig auf die Künstlersozialkasse (KSK) und damit zumindest zum Teil auf den Steuerzahler abgewälzt.

Verschiedene Strategien

Angesichts der verschärften Prüfpraxis und einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Thema Werkverträge und Leiharbeit, der dem Koalitionsvertrag entsprechend auch die Frage der Klärung des Arbeitnehmerstatus voran bringen sollte – siehe Infokasten – wagen die Verlage die Flucht nach vorn, oft zum Nachteil der Betroffenen: Bei Gruner + Jahr in Hamburg heißt es, es sollen etliche Medienschaffende nun fest angestellt werden. Allerdings mit befristeten Verträgen und zu bislang noch völlig ungeklärten Bedingungen: „Das Modell Vollzeit unbefristet entspricht nicht dem Bedarf des Verlags“, erklärte G+J-Personalchef Stefan Waschatz bei einer Versammlung der Freien Anfang Februar. Enge Befristungen sind auch beim Spiegel im Gespräch.

 
Neven DuMont Haus in Köln

Ampelsystem

Die Süddeutsche Zeitung hat dagegen ein Ampelsystem ausgearbeitet, das die Dringlichkeit der Einstellung der sogenannten Freien klassifiziert und ihnen zugesichert, dass sie in mehreren „Anstellungswellen“ fest übernommen, nicht schlechter bezahlt werden als bisher und mit Anspruch auf Urlaubsgeld und Unterstützung bei Krankheit oder Schwangerschaft.

Bei Springer hat man sich hingegen gleich selbst angezeigt. In den Häusern der Funke Mediengruppe regelt künftig eine „Richtlinie Freie Mitarbeiter in den Redaktionen“ die Einsatz- und Arbeitsmöglichkeiten von Freien im Sinne des Verlags - zulasten der Betroffenen: Keine Honorarfortzahlung im Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Beschäftigung nur noch an 12 Tagen pro Monat. Bei DuMont ist von Verträgen weit unter Tarif die Rede.

Stellt die Klage auf Festanstellung eine Möglichkeit dar, Klar- und Sicherheit zu erzielen? „Die Kolleginnen und Kollegen müssen für sich entscheiden, ob sie sich auf Angebote der Arbeitgeberseite einlassen und mit einem Kompromiss weiterleben können oder ob sie eine saubere arbeitsgerichtliche Klärung des Sachverhalts anstreben, die sich allerdings über mehrere Instanzen hinziehen kann”, so Christof Büttner, ver.di-Mediensekretär für NRW.

 

Info: Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am 16. November 2015 einen Referentenentwurf vorgelegt, der den Missbrauch von Leiharbeit und Werksverträgen eingrenzen sollte und die Frage klären, wer Arbeitnehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist. Dazu sah der Entwurf die Neufassung des §611a mit einer klaren Definition der Arbeitnehmer-Eigenschaft vor.

Während ver.di den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßte, stieß er bei den Arbeitgebern und auch bei Bundeskanzlerin Angela Merkel auf harte Kritik. Merkel kritisierte, Nahles habe die Koalitionsvereinbarung zu weit ausgelegt, die Arbeitgeber kritisierten vor allem den Katalog zur Unterscheidung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit.

Am 18. Februar 2016 hat Nahles einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser abgeschwächte Entwurf enthält nicht mehr den Kriterienkatalog zur Bestimmung von Scheinselbstständigkeit, der die Verlage so in Unruhe versetzt hatte. Es enthält auch nicht mehr die Orientierung an der Feststellung eines Beschäftigtenverhältnisses durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, was Statusfeststellungsklagen erleichtert hätte. Das ver.di-Referat Selbstständige kommentierte dies als „Regelungslücke“.

Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske bezeichnete am 24. Februar 2016 die "Blockade des Gesetzentwurfs gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen" als "offen gegen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet". Das solle der Lohndrückerei dienen. Auch den Einsatz von Leiharbeitern bei Streiks hätte die CDU/CSU-Fraktion wohl im Auge. Das stehe im krassen Widerspruch zur Koalitionsvereinbarung, deren Einhaltung ver.di erwarte.

 

Status klären?

Nicht jede und jeder, die oder der sich selbstständig fühlt, ist es auch. Wie mediafon betont, klaffen das Selbstgefühl und der Sprachgebrauch oft ziemlich weit auseinander. Das zeigt auch die aktuelle Diskussion um die Scheinselbstständigkeit. Eine gesetzliche Definition von Selbstständigkeit gibt es bisher nicht, Arbeitsgerichte, Finanzämter und Sozialversicherungen haben jeweils ihre eigenen Kriterien.

Wer jetzt überprüfen möchte, was denn für den eigenen Status gilt, kann dies in vier Schritten mit ausführlichen Erklärungen auf der Internetseite von mediafon abklären.

  • Selbstständig oder Arbeitnehmer?
  • Gewerbe oder freier Beruf?
  • Künstlerisch/publizistisch oder nicht?
  • Haupt- oder nebenberuflich?