Streiks sind zulässig

Streikrecht

Streiks sind zulässig!
15.01.2015

Du darfst streiken!  

Wenn deine Gewerkschaft zum Streik aufruft, dann darfst du streiken. Das erlaubt in Deutschland das Grundgesetz (und ist dort nur wenige Artikel nach der Pressefreiheit geregelt).
Durch Warnstreik oder Streik machst du deine Forderung deutlich. Das kann zum Beispiel die Gehalts- oder Honorarerhöhung sein. Bestraft werden darfst du für die Teilnahme an einem Streik nicht. Auch eine Kündigung ist nicht erlaubt.

 

Auch Freie haben gute Gründe am Streik teilzunehmen  

Die Honorare für freie Journalistinnen und Journalisten sollen ebenso erhöht werden, wie die Gehälter der angestellten Kolleginnen und Kollegen. Nur durch gemeinsames Handeln in den Redaktionen wird es zu einem angemessenen Gehalts- und Honorarabschluss kommen!

Auch Auszubildende dürfen streiken!  

Du bist in der Ausbildung/ im Volontariat? Auch dann darfst du streiken. Aus Solidarität und weil auch du mehr Geld möchtest, denn dein Gehalt und deine Ausbildungsbedingungen werden auch im Tarifvertrag geregelt. Bestraft werden darfst du für die Streikbeteiligung ebenfalls nicht. 
Sollte dir gedroht werden, dann wende dich sofort an deine Gewerkschaft.

Wende dich an ver.di!

 

Solidaritätsstreiks sind auch zulässig  

Wenn deine Gewerkschaft zu einem Solidaritätsstreik in deiner Rundfunkanstalt oder in deinem Betrieb aufruft, gibt es dafür sicherlich gute Gründe. Es soll verhindert werden, dass sich Kolleginnen und Kollegen aus dem selben oder einem anderen Betrieb gegeneinander ausspielen lassen. Die Beteiligung an einem durch ver.di aufgerufenen Streik ist zulässig! 

Aber: Dein Chef zahlt bei Streik keinen Lohn.  

Wenn der Streik vorbei ist, muss dein Chef dich weiter beschäftigen und dir wieder Lohn zahlen.
Sollte dir gedroht werden, dann wende dich sofort an deine Gewerkschaft.

Wende dich an ver.di!

 

Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen sind keine Streikbrecher!  

Leiharbeiter müssen in einem bestreikten Betrieb nicht arbeiten! Das sagt das „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“. Dieses Gesetz gilt für alle Beschäftigten, die von einer Arbeitnehmerverleih-Firma vermittelt werden.
Also:  Niemand darf dazu gezwungen werden, seinen Kolleginnen und Kollegen in den Rücken zu fallen. Wenn gestreikt wird, dann braucht auch ein Leiharbeiter nicht zu arbeiten. 
Sollte dir gedroht werden, dann wende dich sofort an deine Gewerkschaft.

Wende dich an ver.di!

Ich wäre gern dabei! Mitglied werden

 

  • Anweisungen der Streikleitung

    Jeder Streik hat eine Leitung. Das sind Leute von der Gewerkschaft ver.di. Die Streikleitung entscheidet zum Beispiel, wann ein Streik zu Ende ist oder unterbrochen wird.

     

  • Aussperrung

    Du darfst streiken – dein Chef sperrt aus. Wenn du streikst, dann kann dein Chef dich aussperren. Er lässt dich dann nicht an deinen Arbeitsplatz. Aber: Wenn dein Chef dich nicht rein lassen will, dann darf auch niemand anderes an die Arbeit gehen. Falls doch, sofort deine Gewerkschaft oder die Streikleitung informieren.

     

  • Betriebsrat und Arbeitskampf

    Der Betriebsrat hat auch beim Streik die gleichen Rechte wie sonst auch. Der Betriebsrat muss neutral bleiben. Aber die Mitglieder des Betriebsrates dürfen auch am Streik teilnehmen.

     

  • Kein Mensch ist zum Streikbruch verpflichtet

    Wenn gestreikt wird, dann brauchst du nicht zu arbeiten. Zeige, dass du und deine Kollegen zusammengehören! Es ist eure Forderung und dafür steht ihr gemeinsam ein. Wer bei einem Streik trotzdem arbeitet ist unsolidarisch und gefährdet alle.

     

  • Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung im Streik

    Deine Krankenversicherung bleibt auch beim Streik bestehen. Bei kurzzeitigen Streiks gibt es auch mit der Renten- oder Arbeitslosenversicherung nur weniges zu bedenken. Wer es genau wissen möchte, für den/die gibt es die drei Info-Blätter zu den verschiedenen Sozialversicherungen im Streik:

     

  • Maßregelungsverbot!

    Deine Sendeanstalt darf dich wegen der Teilnahme an einem Streik nicht bestrafen. Das Gesetz schützt dich. Manchmal wird gedroht. Dann wende dich an deine Gewerkschaft.

    Wende dich an ver.di. Sei kein Streikbrecher!

     

  • Notdienst

    Wenn du Notdienst machen sollst, dann frage deine Gewerkschaft ver.di, ob dieser Notdienst vereinbart ist. Dein Chef darf nicht alleine entscheiden, dass du Notdienst machen sollst.

     

  • Rechtschutz

    Wenn du Mitglied der Gewerkschaft bist, dann bekommst du Rechtschutz. Das ist wichtig. Denn manchmal läuft nicht alles glatt. Zum Beispiel, weil dein Chef dich zwingen will, die durch einen Streik ausgefallene Zeit nachzuarbeiten. Deine Gewerkschaft hat Rechtsanwälte. Sie unterstützen dich und gehen zusammen mit dir auch vor das Gericht. Also, werde Mitglied! Deine Gewerkschaft heißt ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft.

     

  • Streikunterstützung

    Wenn du streikst, dann zahlt dein Sender dir für die Dauer des Streiks wahrscheinlich kein Gehalt oder Honorar.
    Nur Gewerkschaftsmitglieder bekommen eine finanzielle Unterstützung. 
    Wie hoch deine Streikunterstützung durch ver.di genau ist, erfährst du bei deinem ver.di-Ansprechpartner.

    Die grundsätzliche Regelung lautet:

    • pro Streiktag erhältst du das 2,5fache deines Monatsmitgliedsbeitrages
    • bist du kürzer als ein Jahr Mitglied, erhältst du das 2,2fache deines Beitrages
    • Freie, die sich am Streik beteiligen, erhalten die gleiche Streikunterstützung, wie ein/e angestellte/r Kollege/-in

    Wird kürzer als eine "ganze Schicht" gestreikt, gibt es eine anteilige Streikunterstützung ab Beginn der Streikmaßnahme.

     

  • Urabstimmung

    An Urabstimmungen dürfen nur Mitglieder der Gewerkschaft teilnehmen. Die Gewerkschaftsmitglieder entscheiden, ob gestreikt wird. Deine Gewerkschaft heißt ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft.

     

  • Überstunden

    Manchmal soll deine Teilnahme an einem Streik mit deinen Überstunden verrechnet werden. Das ist nicht zulässig. Lass dich nicht darauf ein und wende dich an uns. Du brauchst die durch den Streik ausgefallene Zeit nicht nachzuarbeiten.

    Wende dich an ver.di!

     

Deine Rechte im Streik - das Wichtigste in Kürze  

Im Streik gelten ein paar eigene Regeln. Was sind deine Rechte und wie sollst du dich verhalten? Das Wichtigste fasst die Kurzfassung deiner Rechte im Streik zusammen.

 

Broschüre "Das Streikrecht von A - Z"  

Wer es genauer wissen möchte und spezielle Fragen hat, kann sich natürlich an seinen ver.di-Aprechpartner wenden. Aber die folgende Broschüre gibt einen allgemeinen Überblick über die besonderen Regelungen und Rechte, die im Streik gelten. Die Broschüre befasst sich von A wie "Altersteilzeit" bis Z wie "Zugangsrecht zum Betrieb" nach Stichworten geordnet mit dem Streikrecht.

 

Warnstreiks sind zulässig!

Warnstreik - unser gutes Recht
© Fototeam ver.di Hessen, Manfred Semmler

Streikrecht für Volontäre und Azubis

Azubi Streik Tag Mannheim YOLO 2
© Copyright Carolin Breckle

Solidaritätsstreiks sind zulässig!

Amazing Streiksoli bei Amazon in Bad Hersfeld
© Fototeam ver.di Hessen, Andreas Gangl

Finanzielle Unterstützung bei Streiks

Amazon-Streik: Es rappelt im Karton!
© ver.di im Handel

Du darfst streiken

Amazon-Streik Leipzig, September 2014
© Sylvio Hoffmann / ver.di Handel