Altersversorgung, auch für Radio Bremen

04.10.2017

Fünf Jahre wurde verhandelt und nun ist es soweit: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat im Juli 2017 ein Ergebnis zur Umsetzung über die Änderung der Altersversorgungs-Tarifverträge für die Beschäftigten von ARD und Deutschlandradio erzielt. Offen war noch, ob sich die Deutsche Welle (DW) dem Ergebnis anschließen wird. Den Verhandlungsführern von ver.di ist es im September nach zwölf Stunden Verhandlung gelungen, auch bei der DW ein wertgleiches Ergebnis zu erzielen.

Die Neuregelung war notwendig geworden, weil die Intendanten der ARD den Versorgungstarifvertrag (VTV) zum 31. Dezember 2016 gekündigt haben (siehe unser Info vom 24.06.16). Sie haben eine Altersversorgung für Neueinstellungen von Einschnitten in die Dynamisierung der bestehenden Betriebsrenten abhängig gemacht hatte.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte den Druck ihrerseits erhöht, indem sie Teile der Personalkostenbudgets einfach sperren ließ. Und die Sender hatten diesen Druck an die Beschäftigten weitergegeben, indem sie bei den letzten beiden Tariferhöhungen 0,2% vom Ergebnis einbehalten haben.

Die in ver.di organisierten KollegInnen haben sich aber nicht auseinanderdividieren oder gegeneinander ausspielen lassen. Das Verhandlungsergebnis zeigt aber auch die Bereitschaft, für die Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks materielle Zugeständnisse zu machen. Dadurch wurde der Weg frei für den Umbau und damit für eine langfristige Sicherung der Betriebsrenten.

 Das Verhandlungsergebnis sieht vor:

Die Einführung einer Altersversorgung für Neueingestellte ab dem 1.01.2017, die Betriebsrenten derjenigen, die unter die bereits bestehenden Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung fallen (VO, VTV), steigen künftig geringer als die Gehälter. Sie bleiben aber an die Tarifsteigerungen gekoppelt und sind damit inflationsgeschützt.

Was heißt das genau?

  • Für KollegInnen, die ab dem 1.01.2017 eingestellt wurden, gibt es eine Altersversorgung nach dem einheitlichen Tarifvertrag BTVA.
  • Der gekündigte VTV wird erneut abgeschlossen. Es fällt niemand raus aus der Altersversorgung.
  • Der VTV gilt sogar für befristet Beschäftigten, die vor dem 1. Januar 2016 und dann ununterbrochen beschäftigt waren.
  • Darüber hinaus gelten im neuen VTV verbesserte, geringere Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand.
  • Dafür steigen allerdings die Betriebsrenten in Zukunft geringer als die Gehälter:
  • Bei Tariferhöhungen ab 2% um je 1%-Punkt weniger, z.B. bei einer Erhöhung von 2,35% nur um 1,35%.
  • Bei Tariferhöhungen zwischen 1 und 2% steigen sie jeweils um genau 1%.
  • Bei Tariferhöhungen unter 1% steigen sie in der Regel trotzdem um 1%.

Diese Anpassungsformel schützt die Rentnerinnen und Rentner im Falle galoppierender Inflation vor allzu großen Verlusten, weil bei großen Gehaltserhöhungen auch die Rentenanpassungen steigen. Und mehr als ein Prozentpunkt Verlust pro Jahr gegenüber der Gehaltserhöhung kann es nicht werden.

 Das ist ein hoher Preis für die Kolleginnen und Kollegen, der aber den Weg frei macht für die Einführung einer Altersversorgung für alle neuen KollegInnen. Außerdem verhindert er, dass alle weiteren Tarifauseinandersetzungen mit Kürzungen bedroht werden. Daher sieht die Einigung auch vor, die zwei Mal einbehaltenen 0,2 Prozent aus der vergangenen Tarifrunde auszuzahlen.

Das Gesamtpaket zur Altersversorgung gilt für 15 Jahre, also bis Ende 2031, und wird durch eine Veränderungssperre vor weiteren Einschnitten geschützt. Ohne diese Zusicherung wäre solch ein grundlegender Umbau für ver.di nicht akzeptabel gewesen.

Für ab 2017 fest angestellte Beschäftigte wurde die Umstellung auf eine beitragsorientierte Altersversorgung (BTVA) vereinbart. Dabei konnten wir vereinbaren, dass diese Alterssicherung auch für befristet Beschäftigte gelten wird. Wesentliches Ziel für ver.di bei der Umstellung auf den BTVA war, die allein durch die Rundfunkanstalten zu zahlenden künftigen Beiträge möglichst sozial gerecht auszugestalten. Dadurch ermöglicht das Tarifergebnis auch in Zukunft auskömmliche Betriebsrenten für alle Beschäftigten.

 Wie geht es jetzt weiter?

In diesem Ergebnis liegt die Chance für die Sender, durch die Auflösung von Rückstellungen und niedrigere Aufwendungen der für Betriebsrenten mehr finanziellen Spielraum zu erlangen. Es gibt damit vor allem keine Gründe mehr, in den Gehaltstarifverhandlungen immer wieder Abschläge auf Einkommenserhöhungen einzufordern.

 Falls Ihr noch Fragen zu dem Tarifabschluss habt, wendet euch gerne an Gaby Schuylenburg (43970) oder Monika Grüning (34591).